Darknet:Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess

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Polizisten sichern im Jahr 2019 das Gelände eines ehemaligen Bundeswehr-Bunkers in Traben-Trarbach. (Foto: Thomas Frey/dpa/Thomas Frey/dpa)

Drogendeals und Falschgeld - mit Hilfe von Servern in einer unterirdische Anlage in Rheinland-Pfalz sollen Tausende Straftaten begangen worden sein. Die Betreiber wurden nun schuldig gesprochen.

Im Prozess um einen Cyberbunker für kriminelle Geschäfte im Darknet hat das Landgericht Trier die Angeklagten zu Freiheitsstrafen verurteilt. Alle acht Angeklagten hätten sich der Bildung und Mitgliedschaft einer kriminellen Vereinigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Günther Köhler am Montag. Der 62 Jahre alte Kopf der Bande bekam eine Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten.

Von dem Vorwurf der Beihilfe zu den mehr als 240 000 Straftaten, die über die gehosteten Seiten gelaufen sein sollen, sprach das Gericht alle Angeklagten frei. Ein sogenannter Manager (52) der Bande muss demnach zwei Jahre und sechs Monate in Haft, der ältere Sohn (35) des Hauptangeklagten vier Jahre und drei Monate. Bei den übrigen Angeklagten lagen die Strafen zwischen drei Jahren und einem Jahr auf Bewährung.

Damit endet ein gut einjähriger Prozess gegen acht Angeklagte vor dem Landgericht Trier. Es ist nach früheren Angaben der Generalstaatsanwaltschaft einer der bundesweit größten Prozesse gegen Cyberkriminalität. Erstmals standen nicht die Täter im Fokus, die im Darknet etwa Drogen oder Waffen verkaufen, sondern die, die die Geschäfte als Webhoster erst möglich machen. Über die Server in einem alten Bunker in Traben-Trabach liefen Drogendeals im Wert von vielen Millionen Euro, Datenhehlerei, Computerangriffe und Falschgeldgeschäfte. Die unterirdische Anlage an der Mosel war im Herbst 2019 von Hunderten Polizisten nach fünfjährigen Ermittlungen ausgehoben worden. Die meisten Angeklagten sitzen seit September 2019 in Untersuchungshaft. Seit Oktober 2020 wurde gegen die sieben Männer und eine Frau verhandelt.

Der Cyberbunker warb damit, alles zu hosten - außer Kinderpornografie und Terrorismus. Laut Köhler hatte die Beweisaufnahme ergeben, dass die Bande einen "Bulletproof-Hoster" (kugelsicheren Hoster) betrieb, der behauptete, ein vor dem Zugriff der staatlichen Ermittlungsbehörden sicheres Datenzentrum anzubieten. Die Kunden blieben anonym, die Angeklagten traten nach außen nicht mit echten Namen auf.

Die Staatsanwälte hatten für die Angeklagten teils hohe Freiheitsstrafen gefordert, darunter für den Hauptangeklagten, einen 62 Jahre alten Niederländer. Er soll der "Kopf der Bande" gewesen sein. Die Verteidigung dagegen plädierte vor allem auf Freisprüche. Der 62-Jährige Hauptangeklagte sei weder verpflichtet noch in der Lage gewesen, zu kontrollieren, was auf den Servern in seinem Rechenzentrum angeboten wurde, hatte dessen Anwalt gesagt. Der Betrieb eines Rechenzentrums sei nicht strafbar. Sein Mandant dürfe nicht wegen der "Werbeaussage", sein Zentrum sei "bulletproof" und biete eine Art "schusssichere" Netzpräsenz an, verurteilt werden. Im Prozess mit rund 80 Verhandlungstagen wurden mehr als 100 Zeugen gehört.

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Muss der Betreiber eines Datenzentrums für die kriminellen Aktivitäten seiner Kunden haften? Darüber wird am Landgericht Trier verhandelt. Es geht um mindestens 249 000 Straftaten.

Von Max Muth

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