Belästigungsklage:Cuba Gooding Jr. muss nicht in Haft

Belästigungsklage: Oscar-Preisträger Cuba Gooding Jr. hatte im vorigen April vor Gericht in New York seine Schuld eingeräumt, daraufhin aber alle Auflagen erfüllt. Eine Haftstrafe bleibt ihm nun erspart.

Oscar-Preisträger Cuba Gooding Jr. hatte im vorigen April vor Gericht in New York seine Schuld eingeräumt, daraufhin aber alle Auflagen erfüllt. Eine Haftstrafe bleibt ihm nun erspart.

(Foto: Yuki Iwamura/dpa)

Der Oscar-Preisträger hat zugegeben, einer Frau einen Kuss auf den Mund aufgezwungen und in zwei weiteren Fällen Frauen begrapscht zu haben. Weil er bereits an Verhaltenskursen teilgenommen hat, bleibt er auf freiem Fuß.

Oscar-Preisträger Cuba Gooding Jr., 54, kommt in einem Verfahren wegen Belästigungsvorwürfen um eine Haftstrafe herum. Der Schauspieler, der im April vor Gericht in New York seine Schuld eingeräumt hatte, habe nun alle Auflagen erfüllt, teilte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft dem Sender CNN mit. Gooding war am Donnerstag vor Gericht erschienen. Er musste in diesem Jahr unter anderem an weiteren Verhaltenskursen teilnehmen.

Der Schauspieler hatte sich im Juni 2019 der Polizei gestellt, nachdem eine Frau Belästigungsvorwürfe erhoben hatte. Zunächst bestritt Gooding die Vorwürfe. Daraufhin meldeten sich zahlreiche weitere Frauen mit Anschuldigungen zu Wort, auch in Kalifornien und Texas. Die meisten Vorfälle, von denen Frauen berichteten, waren allerdings schon zu lange her, um noch strafrechtlich verfolgt werden zu können. Im April räumte Gooding vor Gericht ein, im Jahr 2018 in einem Club in Manhattan einer Frau einen Kuss auf den Mund aufgezwungen und in zwei weiteren Fällen Frauen begrapscht zu haben. Gooding hatte 1997 für seine Rolle in "Jerry Maguire - Spiel des Lebens" einen Oscar als bester Nebendarsteller erhalten.

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