Süddeutsche Zeitung

Interview am Morgen: Feuerwerksverbot:"Man sollte es dieses Jahr einfach etwas ruhiger angehen lassen"

Pyrotechnik-Experte Christian Lohrer erklärt, warum man Feuerwerk dieses Jahr nicht im Ausland kaufen sollte, und plädiert für ein Comeback der Wunderkerze.

Von Franziska Osterhammer

Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen werden an Silvester nicht gelockert, ebenso wird das traditionelle Feuerwerk eingeschränkt. Christian Lohrer, 44, Leiter des Fachbereichs Konformitätsbewertung Explosivstoffe/Pyrotechnik der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), erklärt, was erlaubt ist - und was nicht.

SZ: Herr Lohrer, dieses Jahr wird Silvester vermutlich ziemlich still. Was ist überhaupt erlaubt?

Christian Lohrer: Bundesweit ist der Verkauf von Feuerwerk der Kategorie F2, also das klassische Silvesterfeuerwerk, heuer verboten. Das war sonst auch grundsätzlich nur in den zwei Werktagen vor und direkt an Silvester möglich, zumindest für Personen ab 18 - dafür braucht man auch keine spezielle Erlaubnis. Dieses Jahr fällt dieser Verkauf eben coronabedingt komplett aus. Außerdem können Kommunen einzelne Straßen und Plätze zusätzlich zu feuerwerksfreien Zonen erklären. Das alles soll vermeiden, dass viele Menschen zusammenkommen und Abstands- und Hygieneregeln nicht mehr eingehalten werden.

Und was ist mit Wunderkerzen und Knallerbsen?

Feuerwerk der Kategorie F1, zu dem auch Tischfeuerwerk oder Feuerwerksbienen und noch einiges mehr zählen, kann weiterhin ganzjährig gekauft werden. Hier ist auch die Verletzungsgefahr bedeutend geringer.

In anderen Ländern ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern noch erlaubt. Glauben Sie, dass viele Deutsche jetzt im Ausland einkaufen werden?

Davon rate ich ab, auch unabhängig von den Corona-Bestimmungen. Es kann zum Beispiel sein, dass man Feuerwerkskörper kauft, für die man in Deutschland eine zusätzliche Befähigungsbescheinigung zur Verwendung braucht - da gibt es nämlich auch in der Kategorie F2 in Deutschland noch mal weitergehende Regelungen, die beispielsweise Blitzknallkörper und größere Raketen mit mehr als 20 Gramm Nettoexplosivstoffmasse betreffen. Und oft kann man gar nicht wissen, dass man dieses Feuerwerk nicht abbrennen darf: Die Hinweise, die auf den Feuerwerkskörpern aus dem Ausland abgedruckt sind, sind meistens nicht auf Deutsch oder Englisch verfasst. Wir empfehlen deshalb immer, nur in Deutschland einzukaufen, wenn man das Feuerwerk hier auch zünden möchte. Man kann dann davon ausgehen, dass diese Feuerwerkskörper von der BAM einer speziellen Lager- und Verträglichkeitsgruppe zugeordnet wurden.

Wie gefährlich ist es, Feuerwerk zu verwenden, das man im Internet erworben hat?

Potenziell gefährlich ist Feuerwerk, dem die sogenannte CE-Kennzeichnung fehlt, wenn es also nicht nach Bestimmungen der Europäischen Union geprüft wurde. Solche Mischungen kann man bei Bestellungen im Internet erwischen. Und dann weiß man schlicht und ergreifend nicht, was da drinnen ist. Sie können um ein Vielfaches explosiver sein, die Folgen können von schwerem Tinnitus, über abgetrennte Finger und Hände bis hin zu lebensgefährlichen Verletzungen reichen. Man sollte deswegen wortwörtlich die Hände davon lassen, erst recht heuer. Die Verkaufsverbote von Feuerwerk der Kategorie F2 wurden ja auch deshalb erlassen, damit weniger Verletzte in die bereits überlasteten Krankenhäuser eingeliefert werden.

Und was ist mit Feuerwerkskörpern, die man aus dem Vorjahr noch übrig hat?

Solange die Feuerwerkskörper nicht gerade neben dem Boiler im Keller, sondern trocken und kühl gelagert wurden, sollte die Zeit keinen merklich negativen Einfluss auf das Material haben. Nichtsdestotrotz raten wir dieses Jahr generell von Feuerwerk ab.

Bleibt also nur die gute alte Wunderkerze.

Genau. Das Verletzungsrisiko dabei ist ziemlich gering. Und man vermeidet Situationen, in denen Abstände und andere Hygienemaßnahmen nicht mehr eingehalten werden können. Man sollte es dieses Jahr einfach etwas ruhiger angehen lassen.

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