KoblenzUrteil nach mehr als 30 Jahren: Lebenslang für Mord an US-Touristin

Lesezeit: 3 Min.

Amy Lopez wanderte im September 1994 auf die Festung Ehrenbreitstein, wo sie ihrem Mörder begegnete. Sie wurde 24 Jahre alt.
Amy Lopez wanderte im September 1994 auf die Festung Ehrenbreitstein, wo sie ihrem Mörder begegnete. Sie wurde 24 Jahre alt.
Polizei Koblenz
  • Ein 81-Jähriger wurde zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er 1994 die US-Touristin Amy Lopez sexuell missbraucht und ermordet hat.
  • Der Fall konnte erst nach mehr als 30 Jahren durch neue DNA-Analyse-Techniken aufgeklärt werden. Der Täter wurde im Seniorenheim festgenommen.
  • Der Angeklagte gestand die Tat und nahm das Urteil an, alle Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel.
Von der Redaktion überprüft

Diese Zusammenfassung wurde mit der Unterstützung einer generativen künstlichen Intelligenz erstellt. Lesen Sie mehr über unseren Umgang mit KI.

Fanden Sie diese Zusammenfassung hilfreich?
Mehr Feedback geben

Jahrzehntelang blieb der Fall Amy Lopez ungeklärt, nun besteht Klarheit: Ein 81-Jähriger ist als ihr Mörder verurteilt worden.

SZ bei Google bevorzugen

Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez ist ihr Mörder gefunden und verurteilt worden. Wegen der Tat, die er im Jahr 1994 begangen hat, muss der 81 Jahre alte Angeklagte eine lebenslange Haftstrafe antreten, wie der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin im Landgericht Koblenz verkündete. Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest.

Dass der Fall nicht nur die Justiz beschäftigte, zeigte sich auch an den Menschen, die in einer Schlange vor dem Gericht standen. Im Saal war auch am letzten Prozesstag jeder Platz belegt. Besonders die Anwesenheit des Vaters und des Bruders der getöteten Amerikanerin prägte die Atmosphäre im Saal – sie saßen rund eine Stunde Amys Mörder gegenüber und blieben dennoch gefasst.

Es handelte sich dem Richter zufolge um einen „außergewöhnlichen Fall“. Bei aller Erleichterung über Aufklärung bleibe eine große Bedrückung. Mit ihrem Urteil folgte die Kammer den einstimmigen Einschätzungen der Staatsanwaltschaft, der Nebenklägervertreter und Verteidiger. Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessauftakt pauschal eingeräumt.

Das Gericht sieht es damit als erwiesen an, dass der Mann im September 1994 die 24 Jahre alte Amy Lopez gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen getötet hat. Der Mord sei heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erfolgt. Zuvor soll er sie nahe der Festung Ehrenbreitstein in ein abseits gelegenes, leerstehendes Gebäude gelockt haben. Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche.

Richter spricht von „Menschenjagd“

Richter Stehlin sagte, das Handeln sei zielgerichtet und geplant gewesen. Der Begriff „Menschenjagd“ beschreibe es treffend. Über mehrere Jahrzehnte habe der Mann auf der Anklagebank mehrere Sexualstraftaten begangen und teils mehrjährige Haftstrafen abgesessen – auch nach 1994. Nach seiner jüngsten Haftstrafe, die 2005 endete, sei er nicht erneut auffällig geworden.

„Amy Lopez war fatalerweise zur falschen Zeit am falschen Ort“, sagte Gerichtssprecherin Eva Maria Kahn. Sie sei ein Zufallsopfer gewesen. Der Verurteilte habe an diesem Tag bewusst Ausschau nach einem Vergewaltigungsopfer gehalten.

Festnahme im Seniorenheim

Jahrzehntelang blieb der Fall ungeklärt. Ein Durchbruch konnte erst nach einer Auswertung alter DNA-Spuren mit neuen technischen Möglichkeiten erzielt werden. Diese konnten dem 81-Jährigen zugeordnet werden, der daraufhin Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen wurde. Warum der Mann freiwillig eine DNA-Probe abgegeben habe? „Weil er endlich Klarheit haben wollte“, sagte sein Anwalt. Es habe ihn „extrem belastet“, weshalb er sich der Verantwortung habe stellen wollen.

„Das Urteil kann selbstverständlich nicht die Tat ungeschehen machen, es kann auch Amy nicht zurückbringen“, sagte Anwältin Kathrin Kienle, die die Angehörigen des Opfers vertrat. „Aber der Vater und der Bruder von Amy haben mir mitgeteilt, dass sie eigentlich über die ganze Zeit hinweg nie ihren inneren Frieden finden konnten, solange wie der Täter nicht gefasst war.“ Sie hoffe, dass ihnen das nun gelingen werde. Aus diesem Grund seien die beiden auch zur Urteilsverkündung vor Gericht erschienen, es sei der „Versuch eines Abschlusses“.

Verteidiger verzichtet auf Revision

Nach der Urteilsverkündung erklärte Verteidiger Volker Klein, er wolle keine Rechtsmittel einlegen, er verzichte auf eine Revision. Angesprochen vom Richter sagte der 81-Jährige daraufhin: „Ich nehme das Urteil an, das ist das Einzige, was ich noch gut machen kann.“ Es war der längste Satz, den er in den insgesamt vier Verhandlungstagen gesagt hatte.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Nebenklägervertreter hatten das emotionslose Verhalten des Angeklagten im Verlauf des Prozesses hervorgehoben. Er habe „kein echtes Mitleid“ und keine öffentliche Reue gezeigt, sagte Staatsanwalt Julian Gislai. Verteidiger Klein zufolge hatte er seinem Mandanten dazu geraten. Denn: „Für einen Mord kann man sich nicht entschuldigen.“ Ihm gegenüber soll er Reue gezeigt haben.

Auch Staatsanwaltschaft und Nebenklägervertreter verzichteten nach kurzer Absprache auf Rechtsmittel. Damit ist das Urteil nach Angabe der Staatsanwältin Andrea Maier rechtskräftig. „Wir sind heilfroh gewesen, als wir die Tat nach so vielen Jahren aufklären konnten und einen Täter zur Strecke bringen konnten“, sagte die Staatsanwältin. „Das zeigt, dass man auch immer wieder an diesen Cold Cases dranbleiben muss.“

© SZ/dpa/dta - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Prozess um Tod von Amy Lopez
:Ihr mutmaßlicher Mörder steht vor Gericht, nach 31 Jahren

1994 wurde die amerikanische Studentin Amy Lopez in Koblenz gefesselt, vergewaltigt und erstochen. Der Fall wurde zum Cold Case. Bis eine Spur am Hosenbund einen Mann überführt. Er ist heute 81.

SZ PlusVon Kathrin Wiesel-Lancé

Lesen Sie mehr zum Thema

  • Medizin, Gesundheit & Soziales
  • Tech. Entwicklung & Konstruktion
  • Consulting & Beratung
  • Marketing, PR & Werbung
  • Fahrzeugbau & Zulieferer
  • IT/TK Softwareentwicklung
  • Tech. Management & Projektplanung
  • Vertrieb, Verkauf & Handel
  • Forschung & Entwicklung
Jetzt entdecken

Exklusive Gutscheine für SZ-Abonnenten: