Collien FernandesAnfangsverdacht gegen Christian Ulmen wegen Vorwurfs der Körperverletzung

Lesezeit: 4 Min.

Christian Ulmen wird von seiner Ex-Frau Collien Fernandes digitale Gewalt vorgeworfen.
Christian Ulmen wird von seiner Ex-Frau Collien Fernandes digitale Gewalt vorgeworfen. Steffen Prößdorf/imago/foto2press
  • Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht einen Anfangsverdacht gegen Christian Ulmen wegen mutmaßlicher Körperverletzung im häuslichen Umfeld in den Jahren 2022/2023.
  • Für den Hauptvorwurf der digitalen Gewalt, den Collien Fernandes erhoben hat, sieht die Staatsanwaltschaft noch keinen konkreten Anfangsverdacht.
  • Fernandes wirft ihrem Ex-Mann unter anderem vor, ohne ihr Wissen Fake-Profile erstellt und unter ihrem Namen Telefonsex mit anderen Männern gehabt zu haben.
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Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht Hinweise darauf, dass der Schauspieler seine Ex-Frau körperlich angegriffen haben könnte. Die Vorwürfe der digitalen Gewalt allerdings, die seine Ex-Frau Collien Fernandes erhoben hat, werden noch geprüft.

Von Constanze von Bullion und Joshua Beer

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Das Entsetzen war groß, es war eine Zäsur, Zehntausende gingen auf die Straßen und protestierten gegen digitale Gewalt gegen Frauen, wie sie die Schauspielerin Collien Fernandes ihrem Ex-Mann Christian Ulmen vorgeworfen hat. Nun wird auch die deutsche Justiz aktiv. Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht einen Anfangsverdacht gegen den Schauspieler. Er bezieht sich allerdings nur auf einen Teil der Vorwürfe – und nicht auf das, was in der Öffentlichkeit für einen Aufschrei sorgte.

„Wir haben einen Anfangsverdacht wegen des Vorwurfs einer Körperverletzung im häuslichen Umfeld festgestellt“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam der Süddeutschen Zeitung am Dienstag. „Es sind konkrete Tatsachen, die auf das Vorliegen einer Straftat hinweisen.“ Die Entscheidung gehe auf Unterlagen zurück, die Fernandes eingereicht habe.

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Seit Collien Fernandes die Vorwürfe gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen öffentlich machte, kann sie schlecht schlafen. Das liege am Vorgehen der Gegenseite, sagt sie im Interview, und dem Hass, der ihr entgegenschlägt. Wie geht es für sie weiter?

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Zu klären sei nun zum einen, ob sich der Vorwurf der Körperverletzung gegen Christian Ulmen zu einem hinreichenden Tatverdacht erhärte. Zum anderen aber ermittle die Staatsanwaltschaft weiter, ob es auch einen Anfangsverdacht für digitale Gewalt gibt. Hier allerdings erscheint der Anklagebehörde die Faktenlage noch zu dünn. „Aus den bisherigen Unterlagen hat sich noch kein konkreter Anfangsverdacht digitaler Gewalt ergeben“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Potsdam. Die Ermittlungen dauerten an.

Fernandes hatte ihrem Ex-Mann zunächst im Spiegel vorgeworfen, sie „virtuell vergewaltigt“ zu haben. Ulmen habe ohne ihr Wissen Fake-Profile von ihr in sozialen Medien erstellt, darüber Kontakte mit Männern geknüpft, ihnen sexuelle Avancen gemacht und pornografische Inhalte geschickt – Fotos und Sex-Videos mit Darstellerinnen, die Collien Fernandes ähnlich sehen sollen. In einigen Fällen soll es zu Telefonsex gekommen sein, ohne dass Fernandes davon erfuhr. Ulmen habe sich dabei mit digital gefälschter Stimme als seine Frau ausgegeben.

Ob auch Deepfakes versendet wurden, ist noch offen. Christian Schertz, der Ulmen presserechtlich vertritt, erklärte dazu, sein Mandant habe „zu keinem Zeitpunkt Deepfake-Videos von Frau Fernandes oder anderen Personen hergestellt und/oder verbreitet“. Schertz’ Kanzlei hatte gegen die Darstellung des Spiegels geklagt. Doch die Pressekammer des Landgerichts Hamburg wies die Klage größtenteils zurück, das Magazin habe nicht den Verdacht erweckt, Ulmen habe selbst Deepfake-Videos hergestellt. Für den Verdacht des Verbreitens wiederum läge „der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen vor“.

Collien Fernandes auf einer Demo gegen digitale Gewalt im März 2026.
Collien Fernandes auf einer Demo gegen digitale Gewalt im März 2026. Morris MacMatzen/Getty Images

Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte sein Anwalt zunächst geschrieben, es würden über seinen Mandanten „unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet“. Konkrete Vorwürfe wie etwa das Erstellen von Fake-Profilen und die mutmaßlichen Sex-Gespräche ohne Wissen seiner damaligen Ehefrau wurden dabei nicht bestritten. Gegen andere Vorwürfe wie das Erstellen und Verbreiten von Deepfakes hingegen gehen Ulmens Anwälte juristisch vor. Deepfakes sind mit KI manipulierte oder hergestellte Fotos oder Videos, die vorzugsweise Frauen beim Sex mit Partnern zeigen, die sie in Wirklichkeit nie getroffen haben.

Dass Ulmen im Namen seiner damaligen Frau, aber ohne ihr Wissen, Telefonsex mit anderen Männern gehabt haben soll, habe sie in eine Lebenskrise gestürzt, sagte Collien Fernandes in einem Interview mit der SZ. Manche der Männer, die ihr Ex-Mann unter ihrem Namen kontaktiert habe, sollen zu ihrem persönlichen Umfeld gehört haben. Sie wisse aber bis heute nicht, um wen es sich dabei alles handele. Fernandes hatte schon vor Jahren versucht herauszufinden, wer hinter den gefälschten Profilen von ihr steckt, sie drehte über die Suche eine ZDF-Doku. Im November 2024 stellte sie in Berlin Strafanzeige gegen unbekannt wegen „Ausspähens von Daten“. Etwa einen Monat später, so schilderte es Fernandes, habe ihr Mann ihr gestanden, dass er hinter der Sache stecke. Zunächst erstattete Fernandes keine Anzeige. Das Paar, das ein gemeinsames Kind hat, lebt inzwischen getrennt.

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Offen bleibt nun, wie juristisch eigentlich zu ahnden ist, was nicht nur Collien Fernandes aufgebracht hat, sondern Zigtausende in Deutschland. Ermittlungsbehörden allerdings tun sich mit solchen Anschuldigungen nicht leicht, auch weil einschlägige Gesetze fehlen, anders als etwa in Ländern wie Spanien. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) plant deshalb eine Reform. Bildbasierte sexualisierte Gewalt, Cyberstalking und das Herstellen von Deepfakes sollen effektiver bekämpft werden können, auch indem es Betroffenen erleichtert wird, ihre Rechte durchzusetzen.

Der Anfangsverdacht auf Körperverletzung beziehe sich auf „mehrere Vorfälle“ in den Jahren 2022 und 2023

Für den Fall Fernandes/Ulmen allerdings dürfte diese Reform zu spät kommen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ließ am Dienstag erkennen, dass man sich durchaus Mühe gegeben habe, auch für den Kernvorwurf der digitalen Gewalt einen Anfangsverdacht zu begründen. „Wir haben alles, was wir an Beweismitteln haben, geprüft“, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Ergeben hätten sich daraus nur konkrete Hinweise zum Verdacht der Körperverletzung. „Es handelt sich dabei um mehrere Vorfälle, die sich in den Jahren 2022/2023 in Spanien ereignet haben sollen.“

Damals lebte das Paar auf Mallorca, es soll in der Beziehung vermehrt zu Auseinandersetzungen gekommen sein. Fernandes hat ihrem Ex-Mann psychische und emotionale Gewalt vorgeworfen. 2023 sei es zu einem Streit zwischen den beiden gekommen, darüber berichtete zunächst der Spiegel. Dabei soll Ulmen körperlich und handgreiflich geworden sein. Das Bezirksgericht in Palma de Mallorca bestätigte der SZ, dass es einen Polizeieinsatz gab „wegen einer mutmaßlichen familiären Auseinandersetzung“. Das Verfahren wegen Verdachts auf Körperverletzung wurde jedoch eingestellt. Fernandes sagte in verschiedenen Interviews, ihr Mann sei damals als Beschuldigter geführt und festgenommen worden. Ulmens Medienanwälte schrieben, bei dem Streit sei es „zu keinerlei einseitigen Gewalthandlungen und/oder Bedrohungen“ von ihm gekommen. Die Verfehlungen seien beidseitig gewesen.

Ende 2025 hatte Fernandes auf Mallorca Anzeige gegen Ulmen erstattet, zum einen wegen der Vorwürfe des Identitätsdiebstahls, zum anderen wegen mutmaßlicher Tätlichkeiten in ihrem Haus in Palma de Mallorca. Das Verfahren wurde 2026 nach Deutschland abgegeben.

Die Vorwürfe beider Anzeigen von Collien Fernandes – jener von 2025 und jener gegen unbekannt 2024 – sollen nun in Potsdam geklärt werden. Ob es zu einer Anklage gegen Ulmen kommt, hängt davon ab, was die Ermittlungen zum Vorschein bringen.

Hinweis der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, die Pressekammer des Landgerichts Hamburg habe die Klage gegen die Berichterstattung des „Spiegel“ zurückgewiesen. Zutreffend ist: Die Klage wurde größtenteils zurückgewiesen.

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