Süddeutsche Zeitung

Messerangriff in Chemnitz:"Es kann sein, dass ich was gesagt habe, aber ich erinnere mich nicht mehr"

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Aus dem Gericht von Annette Ramelsberger, Dresden

Der Zeuge hatte es ganz genau gesehen. Zwei Täter hatten Daniel H. in jener lauen Sommernacht in Chemnitz zu Boden gebracht. Der eine: Farhad A. Der hatte sich mit dem deutschen Mann angelegt, Daniel H. gab Farhad einen Fausthieb, der lag dann am Boden. Und da sei dessen Freund Alaa S. hingelaufen und habe den Deutschen mit der linken Hand am Hals gepackt und mit der Rechten auf ihn eingehoben, mit Armbewegungen, wie man sie nur macht, wenn man mit dem Messer zusticht. So hat der Zeuge es zu Protokoll gegeben und auf diese Aussage stützt sich die Anklage in einem der spektakulärsten Prozesse des Landes - in dem geklärt werden soll, wer am Tod von Daniel H. Verantwortung trägt, nach dessen Tod in Chemnitz Tausende von Rechtsradikalen aufmarschiert waren und die Polizei nicht mehr wusste, ob sie ihrer Herr wird.

Die Atmosphäre war aufgeheizt in Chemnitz und die Staatsanwaltschaft wollte schnell Erfolge zeigen. Sie nahm zunächst Yousif A. 23, in Haft, einen Friseur, musste ihn aber nach drei Wochen wieder freilassen - sie hatte nichts gegen ihn in der Hand. Er hat mittlerweile Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung gestellt. Und auch sein Kollege im Friseurladen Alaa S. kam in Untersuchungshaft, der Mann, der seinem Freund Farhad zu Hilfe geeilt war. Nur Farhad A. selbst hat die Polizei erst acht Tage später gesucht - da war er bereits in den Irak geflüchtet.

Deshalb sitzt nun Alaa S. auf der Anklagebank - beschuldigt des gemeinschaftlichen Totschlags. Er streitet alles ab. Und jetzt streitet plötzlich auch der Hauptzeuge alles ab.

Der Mann ist Koch, er lehnte sich an diesem Abend aus dem Fenster des Dönerrestaurants Alanya in der Chemnitzer Innenstadt, als er Geschrei hörte. Und sah, rund 50 Meter entfernt, nur von Straßenlampen erhellt, Männer kämpfen. Bei mehreren Vernehmungen sagte er, das seien Farhad und Alaa gewesen, und beide hätten auf Daniel H. eingestochen.

Der Mann, der alles so genau gesehen haben will, heißt Younis al N., er ist 30, untersetzt, und er kommt in Begleitung von zwei schwer bewaffneten Personenschützern ins Gericht. Er sagt, er werde bedroht. Er sagt, man wolle, dass er seine Aussage zurücknehme. Ein Mann habe ihm deswegen schon einen Stuhl über den Kopf geschlagen und gedroht, er werde im Sarg in seine Heimat zurückkehren.

"Welche Aussage ist jetzt die richtige?", fragt die Richterin. "Ich weiß es nicht mehr", murmelt der Zeuge

Der Koch hat gesagt, er habe Farhad und Alaa mit blutverschmierten Händen vom Tatort weglaufen sehen. Jetzt sagt er plötzlich, blutverschmierte Hände habe er nicht gesehen. Nur Blutstropfen auf dem T-Shirt eines anderen Mannes, eines Kunden bei ihm im Restaurant. Die Richterin fragt: "Haben Sie Blut an Farhad gesehen?" "Nein", sagt der Koch. "Und bei Alaa?" "Nein", sagt er wieder. Ja, wie komme das denn dann ins Protokoll der Polizei, fragt die Richterin. Er sei falsch übersetzt worden, entgegnet der Koch. Aber es gab drei Vernehmungen, mit zwei unterschiedlichen Dolmetschern. Die Richterin liest ihm noch mal vor, was er da gesagt hat: dass Farhad und Alaa mit blutverschmierten Händen weggelaufen seien. "Das stimmt nicht", sagt der Koch. Und auch das mit dem Zustechen stimmt jetzt nicht mehr. Er habe nicht gesehen, wie Alaa zugestochen habe. Der Zeug ballt hilflos die Fäuste. Er habe nur so Boxbewegungen gemacht. "Es gab kein Stechen, nur Schlagen."

"Welche Aussage ist jetzt die richtige?", fragt die Richterin. "Ich weiß es nicht mehr", murmelt der Zeuge und zerdreht vor Anspannung fast den Stift zwischen seinen Fingern. Jetzt sagt er, er habe auch gar nicht viel gesehen, da seien so viele Menschen gewesen. "Was sollen wir von der Aussage halten?", fragt die Richterin. "Es kann sein, dass ich was gesagt habe, aber ich erinnere mich nicht mehr", flüstert der Hauptbelastungszeuge in diesem Verfahren. Als der Staatsanwalt ihn fragt, ob er noch einmal nachstellen will, was er gesehen hat, lehnt der Zeuge ab. Aber was er damals gezeigt habe, wie alles war, das stimme schon. Man hat das Gefühl, dieser Zeuge sagt jedem Fragendem das, was er hören will.

Es ist in der Tat schwierig, auf diese Aussage des Hauptzeugen irgendetwas zu bauen. Umso mehr, als noch nicht einmal klar ist, was er überhaupt gesehen haben kann. Die Tat ereignete sich mitten in der Nacht, es war dunkel, auch in der Innenstadt von Chemnitz. Leuchtreklamen brannten noch und drei Straßenlaternen, die auf dem breiten Gehsteig, wo die Tat geschah, leuchteten. Aber es gab auch Schatten, von den vielen Straßenbäumen am Rand. Die Verteidigung von Alaa S. beantragt nun, Gutachten von Professoren einzuholen, die erklären sollen, ob ein menschliches Auge überhaupt bei diesen Lichtverhältnissen in 50 Metern Entfernung Menschen identifizieren kann - oder ob das Auge nur fähig ist, schemenhafte Gestalten zu sehen. Dann aber wäre der Angeklagte gar nicht zu erkennen gewesen. Dieses Verfahren, das mit so großer Gewissheit der Staatsanwaltschaft begann, geht nun einem sehr ungewissen Ausgang entgegen. Am 20. Mai will das Landgericht Chemnitz den Koch weiter befragen.

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