Chemnitz:Knapp drei Jahre Haft für HIV-Infizierten wegen Kindesmissbrauchs

Ein 33 Jahre alter Mann missbrauchte im Erzgebirge einen Grundschüler - obwohl er von seiner HIV-Infektion wusste. Nach einem umfassenden Geständnis hat ihn das Landgericht nun zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Das Gericht nahm ihm seine Reue ab: Ein mit HIV infizierter Mann ist in Chemnitz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, weil er einen achtjährigen Jungen zum Oralverkehr zwang. Das Landgericht verurteilte den 33-Jährige wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs und versuchter schwerer Körperverletzung.

Mann wegen Kindesmissbrauchs verurteilt

Zwei Jahre und neun Monate Haft: Das Landgericht Chemnitz verurteilte den 33 Jahre alten Angeklagten wegen schweren Kindesmissbrauchs.

(Foto: dpa)

Unter Tränen hatte der Angeklagte zuvor gesagt: "Ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen." Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Beschuldigte am 12. November den Jungen in einem Schwimmbad in Annaberg-Buchholz im Erzgebirge misshandelt hatte.

Der Richter hielt dem Mann sein umfassendes Geständnis zugute. Damit habe er dem Kind eine Aussage vor Gericht und damit ein traumatisches Erlebnis erspart. Wegen seiner HIV-Infektion habe für das Opfer eine Ansteckungsgefahr bestanden, warf das Gericht dem Angeklagten vor. Der Junge wurde allerdings nicht infiziert.

Der 33 Jahre alte Mann weiß seit September 2010 von seiner Infektion und ist seitdem auch in regelmäßiger medizinischer Behandlung. Er gab an, dass er mit dem Jungen auf der Rutsche des Schwimmbads getobt habe. Dann habe er vor dem Bad drei, vier Bier getrunken und später den Jungen in eine Toilette gelockt.

Nach Aktenlage habe der Junge das Geschehen gut verarbeitet, sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte entschuldigte sich mehrfach bei dem Opfer und dessen Familie - von ihnen war jedoch niemand im Gerichtssaal. Für ein Geständnis war dem Mann vor Prozessbeginn eine maximale Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten in Aussicht gestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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