Castrop-Rauxel/Remscheid:NRW: Zwei weitere Unschuldige monatelang inhaftiert

Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags

Die Tür zur Zelle, in der ein unschulidger Syrer starb.

(Foto: dpa)
  • In Nordrhein-Westfalen werden zwei weitere Fälle bekannt, bei denen Unschuldige im Gefängnis saßen, weil sie verwechselt worden waren.
  • Ein Häftling hatte den gleichen Namen wie ein Gesuchter, ein weiterer saß für seinen Bruder ein.
  • Erst vor kurzem hatte der Fall eines fälschlich in der JVA-Kleve inhaftierten Syrers, der bei einem Brand in seiner Zelle ums Leben gekommen war, für Empörung gesorgt.

In Nordrhein-Westfalen haben in zwei weiteren Fällen Unschuldige im Gefängnis gesessen, weil sie von den Behörden verwechselt worden waren.

Das Innenministerium des Landes räumte am Donnerstag ein, dass bereits im März ein polnischer Bürger festgenommen und ins Gefängnis gesteckt worden war. Die Beamten hatten offenbar angenommen, dass gegen den Mann aus dem Kreis Unna ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Aachen vorliege. Erst im Gefängnis in Castrop-Rauxel sei festgestellt worden, dass der Festgenommene zwar den gleichen Vor- und Nachnamen trug, aber der zweite Vorname und das Alter nicht mit dem des tatsächlich Gesuchten übereinstimmten. Es vergingen mehr als zwei Monate, bis die Verwechslung aufgeklärt wurde und der Mann Ende Mai wieder auf freien Fuß kam.

Bereits am Mittwoch hatte das Justizministerium über einen weiteren Fall berichtet: Ein Marokkaner habe in Remscheid acht Monate lang unschuldig eine Strafe wegen Diebstahls abgesessen, für den sein Bruder verurteilt worden war. Der Mann habe sich jedoch bewusst für seinen Bruder ausgegeben. Erst die nochmalige Überprüfung seiner Identität anlässlich eines tödlichen Falls in der Justizvollzuganstalt in Kleve habe dies ans Licht gebracht.

In Kleve hatte ein unschuldig inhaftierter Syrer bei einem Feuer in seiner Zelle tödliche Verbrennungen erlitten. Erst nach dem Tod des 26-jährigen kam heraus, dass der Haftbefehl einem Mann aus Mali gegolten hatte. Die Polizei Kleve hatte demnach einen Afrikaner mit einem Araber verwechselt. Das passierte, weil die Klever Polizisten auf den bei Namensübereinstimmungen verpflichtenden Abgleich aller in den polizeilichen Datenbeständen verfügbaren Informationen verzichtet hatten. Dieser Abgleich schließt Fotos und Geburtsorte von Gefassten und Gesuchten sowie Beschreibungen der äußerlichen Merkmale wie Phänotypus, Haar- und Augenfarbe, Größe und Tätowierungen ein.

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