Meinungsfreiheit:"ACAB" als pauschale Polizistenbeleidigung erlaubt

  • Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Meinungsfreiheit auch pauschale Polizistenbeleidigung einschließt.
  • Konkret ging es um die Abkürzung "ACAB" für "All Cops Are Bastards", die zwei Fußballfans öffentlich gezeigt hatten.
  • Nur wenn sich eine Äußerung auf eine "hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe" beziehe, ist demnach ein Eingriff in die Meinungsfreiheit gerechtfertigt.

Wer sich in allgemeiner Form negativ über die Polizei äußert, macht sich nicht automatisch strafbar. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor. Konkret ging es in dem Fall um das öffentliche Zeigen der Buchstabenkombination ACAB als Abkürzung für "All Cops Are Bastards". Es handle sich dabei noch nicht um eine strafbare Polizistenbeleidigung, entschieden die Richter. Eine Verurteilung setze voraus, dass sich die Äußerung auf eine überschaubare Personengruppe beziehe, hieß es zur Begründung. (Az. 1 BvR 257/14 und 1 Bv)

Das Verfassungsgericht hat damit Urteile gegen zwei Fußballfans wegen Beleidigung aufgehoben. Einer von ihnen hatte die gut lesbaren Buchstaben ACAB als Schriftzug auf seiner Hose getragen und war auf dem Weg aus einem Fußballstadion an Bereitschaftspolizisten vorbeigelaufen. Im zweiten Fall hatte ein Fan während eines Fußballspiels ein entsprechendes Transparent im Stadion hochgehalten.

Von der Meinungsfreiheit gedeckt

Die Richter verwiesen nun darauf, dass die Äußerung zunächst nur "allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck" bringe und insoweit noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Eine Beleidigung liege erst vor, wenn die Parole "personalisiert" an eine überschaubare und abgegrenzte Gruppe von Polizisten gerichtet sei.

Das Gericht bekräftigte damit erneut seine Maßstäbe zur sogenannten Kollektivbeleidigung. In seinem "Soldaten sind Mörder"-Urteil von 1995 hatte Karlsruhe entschieden, dass sich die herabsetzende Äußerung auf alle Soldaten der Welt beziehe und deshalb nicht geeignet sei, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisierte die "ACAB"-Entscheidung scharf und bezeichnete sie als "Schlag ins Gesicht" von Polizisten. Angesichts wachsender Gewalt gegen Polizeibeamte sei der Beschluss "das falsche Signal an die falschen Leute", erklärte der GdP-Vorsitzende Oliver Malchow (ob Gewalt gegen Polizisten tatsächlich zunimmt, ist umstritten. Mehr dazu hier).

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