Süddeutsche Zeitung

Bundessozialgericht:Mehrfach behinderter Zehnjähriger bekommt Blindengeld

  • Die obersten deutschen Sozialrichter haben ihre bisherige Rechtsprechung zum Blindengeld revidiert.
  • Anlass für die Umkehr ist der Antrag des zehnjährigen Dustin aus Bayern. Der Junge ist mehrfach schwerbehindert.

Umstrittene Regelung gekippt

Als die Entscheidung fällt, hat Jasmin Wurm Tränen in den Augen - Tränen des Glücks. Jahrelang hat sie gekämpft, bis das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel ihrem schwerbehinderten Sohn Dustin nun Blindengeld zusprach. "Ich bin so erleichtert", sagt die 31-Jährige aus dem bayerischen Winzbach.

Das BSG setzt mit dem Urteil einen Schlussstrich unter eine Regelung, die bei vielen auf Kritik stieß. Bisher hatten die obersten deutschen Sozialrichter gefordert, dass das Sehen deutlich stärker betroffen sein muss als andere Sinne, damit ein mehrfach behinderter Mensch Blindengeld erhält. Diese Position gab der 9. Senat nun auf. Damit bekommen mehrfach behinderte Menschen, die blind sind, die Leistung. Der zehn Jahre alte Dustin, um dessen Antrag es ging, kann nicht sprechen, laufen oder sehen.

"Dem Kläger steht Blindengeld zu", sagte der Vorsitzende Richter. Auf die Ursache der Blindheit komme es nicht an. Es gebe keine Rechtfertigung dafür, dass Blindengeld gezahlt werde, wenn jemand blind sei, aber nicht, wenn außerdem andere Sinnesorgane geschädigt seien. Dies sei eine Ungleichbehandlung und nicht mehr gerechtfertigt (Az: B 9 BL 1/14 R). Zudem lasse sich bei mehrfach schwerstbehinderten Kindern eine spezifische Sehstörung kaum verlässlich feststellen.

Dustins Antrag war zunächst abgelehnt worden

Ursprünglich hatte das Land Bayern den Antrag Dustins auf Blindengeld abgelehnt, auf Grundlage der bisherigen Rechtsprechung des BSG. Das Landessozialgericht Bayern hatte dem Land Recht gegeben, weil das Sehvermögen bei dem Jungen nicht stärker beeinträchtigt ist als die anderen Sinne. Dieses Urteil hob das BSG auf und setzte die Entscheidung des Sozialgerichts wieder in Kraft, das in erster Instanz zugunsten von Dustin entschieden hatte.

Das Blindengeld beträgt monatlich etwa 550 Euro, allerdings kann es noch zu Abschlägen kommen. Der zehnjährige Dustin erhält nun nach Angaben der Mutter etwa 360 Euro pro Monat an Blindengeld. "Das ist eine erhebliche finanzielle Leistung", betont Anwalt Manfred Hylla. Nach seinen Angaben sind allein in Bayern 14 andere mehrfach behinderte Kinder betroffen.

Die alleinerziehende Jasmin Wurm kam mit dem Zehnjährigen extra ins Gericht nach Kassel. Der Junge erlitt die schwere Hinschädigung 2005 bei seiner Geburt, weil er nicht ausreichend mit Sauerstoff versorgt worden war. Er weiß nicht, ob Tag oder Nacht ist, muss sechsmal täglich inhalieren. "Eine lange Lebensdauer ist nicht zu erwarten", sagt Hylla. Von dem Geld sollen in Dustins Therapie spezielle Behandlungen für Blinde eingebaut werden, zum Beispiel mit Tieren. "Dies wäre ohne die Blindengeld-Unterstützung nicht möglich gewesen", sagt seine Mutter.

Hoher bürokratischer Aufwand bei Mehrfachbehinderungen

Bei Mehrfachbehinderungen seien oft mehrere Behörden zuständig, kritisiert Sozialrechts-Referentin Katja Kruse vom Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen. "Das macht es schwierig, Rechte geltend zu machen. Die Zuständigkeit wird von einem auf den anderen geschoben." Gerade für Eltern mit behinderten Kindern seien Anträge für Leistungen mit viel bürokratischem Aufwand verbunden.

Nach einer Studie der Bertelsmann-Stiftung aus dem Jahr 2008 müssen die Eltern der knapp 170 000 behinderten Kinder pro Jahr etwa eine Arbeitswoche aufbringen, um Anträge und Formulare zu bearbeiten. Und nur wenige kämpfen wie Jasmin Wurm bis zum Bundessozialgericht um ihr Recht.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2604977
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ.de/dpa/Timo Lindemann/ebri/fie
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.