Süddeutsche Zeitung

Bundesgerichtshof zu Scheidungskrieg:Der Lottozugewinn

Sechs Richtige in Tippgemeinschaft machten einen Lkw-Fahrer um eine halbe Million Euro reicher. Die Häfte muss er seiner seit Jahren von ihm getrennt lebenden Ehefrau geben. Der Bundesgerichtshof hat sich die Entscheidung nicht leicht gemacht.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Das Glück ist ein launenhaftes Wesen, das gern sein böses Spiel mit den Menschen treibt. 29 Jahre hatte die Ehe eines Fernfahrers aus der Gegend von Mönchengladbach mit einer gelernten Krankenschwester gehalten, er 1944 geboren, sie fünf Jahre jünger. Drei Kinder hatten sie großgezogen, dann war das Glück zu Ende - oder was auch immer Paare sonst beieinander hält. Im Jahr 2000 zog er aus. "Die Gründe der Trennung sind streitig", heißt es im Urteil, aber das sind sie immer.

Auf dem Papier dauerte die Ehe weitere neun Jahre, aber schon 2001 hatte er - damals Mitte 50 - sein neues Glück mit einer anderen Frau gefunden. Sie lebten zusammen, verbunden auch in der kleinen Hoffnung aufs große Geld - sie gründeten eine Tippgemeinschaft. Und was soll man sagen: Beim Mittwochslotto im November 2008 schlug das Glück voll zu. Sechs Richtige brachten etwa 960 000 Euro. Der Mann kaufte einen Ford Focus und reichte die Scheidung ein. Pech nur: Die Ex wollte - acht Jahre nach der Trennung - etwas vom späten Glück abhaben. Rund 240 000 Euro, die Hälfte seines Anteils. Als Zugewinnausgleich.

Vier Jahre haben sie sich nun gestritten, am Anfang, als er noch keinen Anwalt hatte, soll er ihr 50 000 Euro angeboten haben. Sie aber zog durch die Instanzen, und an diesem Mittwoch hat der Bundesgerichtshof (BGH) ihr die gesamten 240 000 Euro zugesprochen. Der Zugewinn während der Ehe müsse ausgeglichen werden. Allein die lange Trennungszeit sei noch kein Grund, davon eine Ausnahme zu machen. (Az: XII ZB 277/12)

Zugewinnausgleich, das ist der gesetzliche Güterstand, der - wenn man nichts anderes vereinbart - mit der Heirat automatisch gilt. Seine Regeln sind in diesem Punkt ziemlich eindeutig. Stichtag für die Berechnung des Zugewinns ist der Scheidungsantrag - und den hatte der Lottogewinner erst zwei Monate nach dem Sechser gestellt. Der Rest ist Mathematik. Es wird ermittelt, um wie viel das Vermögen des Mannes und um wie viel jenes der Frau zwischen Heirat und Scheidung gewachsen ist. Die Differenz des "Zugewinns" wird dann ausgeglichen. Und weil bei der Frau praktisch kein Vermögen zu finden war (Kontostand beim Scheidungsantrag: 720 Euro), profitiert sie mit 50 Prozent am Gewinnanteil des Ex-Mannes.

Dass der Streit dennoch nicht ganz einfach zu lösen war, liegt an seinen menschlichen und moralischen Facetten. Natürlich ist man geneigt, der 64-jährigen Ex-Frau das Geld zu gönnen: Hartz-IV-Empfängerin, hat wegen der Kindererziehung nur wenig eigenes Geld verdient, zwei Hüftoperationen überstanden - da kommt der Geldsegen an die richtige Adresse, denkt man. Außerdem hätte er die Scheidung ja längst einreichen können, dann hätte er das ganze Geld behalten dürfen.

Was aber, wenn er - wie es in der Karlsruher Verhandlung anklang - mit der Scheidung nur gewartet hat, damit seine Noch-Ehefrau bei der Rentenberechnung günstiger wegkommt? Und überhaupt: Was ist eine Ehe wert, die nur auf dem Papier existiert? So viel, dass die Ehefrau am finanziellen Glück der neuen Beziehung ihres einstigen Partners teilhaben darf? "Das Band der Ehe war ein rein formales Band, das nicht mit Leben gefüllt war", sagte Reiner Hall, Anwalt des Mannes, in der Verhandlung.

Jedenfalls ist den Juristen die Lösung schwergefallen. Das lässt sich schon daran ablesen, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf - eine Institution im Familienrecht - die Sache anders gesehen hatte. Es hatte der Ex-Frau nur gut 7600 Euro zugesprochen, den Lottogewinn aber nicht in die Berechnung einbezogen - wegen "grober Unbilligkeit". Und zwar, weil "der Zugewinn nach langjähriger Trennung ohne jeglichen inneren Bezug zur Ehe erzielt wurde". Spätestens seit der vergangenen Woche waren die Chancen freilich deutlich gesunken, den BGH-Familiensenat ausgerechnet mit diesem Argument zu überzeugen.

Derselbe Senat hatte nämlich einen ähnlichen Fall zu entscheiden. Ein Ehepaar, verheiratet seit 1972, trennte sich zum Neujahrstag des Jahres 1990, reichte aber erst 17 Jahre später die Scheidung ein. In dieser langen Trennungsphase ereilte den Mann ein Geschick, das dem Lottogewinn von Mönchengladbach gleicht: Drei Seegrundstücke, die ihm seit den Achtzigerjahren gehörten, verwandelten sich unversehens in sogenannte Filetstücke im Wert von anderthalb Millionen Euro. Dass das Glück der Wertsteigerung so spät zugeschlagen hatte, ließ den BGH indes unbeeindruckt: Stichtag ist Stichtag - also musste er den Gewinn mit der Ex teilen.

Stichtag ist Stichtag

Der Zugewinn wird nach einem schematischen und pauschalierten System verteilt, so hatte es der Anwalt der Klägerin, Peter Wassermann, in der Verhandlung zusammengefasst. Zwei Stichtage, eine Rechenformel, Strich drunter. Ist das ungerecht? Nun, zum einen lässt das Gesetz durchaus einige wenige Ausnahmen zu: Geschenke und Erbschaften dürfen aus dem Ausgleich rausgerechnet werden, weil es sich um persönliche Zuwendungen handelt.

Außerdem liegt sogar eine gewisse Weisheit darin, dass der Zugewinn nach starren Regeln ausgeglichen wird. Nie wird so hitzig gestritten wie nach Scheidungen. Wenn die Richter auch noch bei jedem Euro prüfen müssten, wem er gerechterweise zusteht, dann wäre das ein Brandbeschleuniger im Scheidungskampf. Dann lieber eine Aufteilung nach Schema F.

Hat der Fernfahrer also Glück oder Pech gehabt? Nun, immerhin hat er eine Viertelmillion gewonnen. Auch wenn die zweite Viertelmillion verloren ist.

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SZ vom 17.10.2013/dato
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