Bundesgerichtshof:Sieg für die Bandidos

Bandidos in Berlin

"Wir ziehen unsere Kutten wieder an": Das kündigten die Rocker nach der BGH-Entscheidung an.

(Foto: dpa)
  • Der BGH hat gegen ein pauschales Verbot von Rockerkutten für Bandidos und ähnliche Vereinigungen entschieden.
  • Das Tragen von Kutten kann aber untersagt werden, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit einem verbotenen Chapter übereinstimmen.
  • Die Ermittlungsbehörden sehen in den Kleidungsstücken vor allem ein Mittel zur Einschüchterung. Szene-Kenner: Für "Outlawclubs" sind die Embleme auf der Kleidung "heilig".

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat sich in einem Grundsatzurteil gegen ein pauschales Verbot von Rockerkutten ausgesprochen. Das teilte das Gericht mit. Konkret ging es um den Fall zweier Mitglieder der Bandidos in Nordrhein-Westfalen, die ihre Lederwesten trotz Verbots tragen wollten. Die Richter mussten die Frage klären, ob die Rocker ihre Westen auch dann noch anhaben dürfen, wenn einzelne Ortsgruppen ihrer Vereinigung verboten sind - ihre eigene Ortsgruppe sich aber nichts zuschulden hat kommen lassen.

Dicke Banditen und geflügelte Totenköpfe

Weil zwei Bandidos-Gruppen - das "MC Chapter Aachen" und das "MC Probationary Chapter Neumünster" - verboten sind, sollten die Männer, die einer anderen Ortsgruppe angehören, 600 Euro Strafe für das Tragen der Kutten zahlen.Das Bochumer Landgericht befand im Oktober, dass ein solches pauschales Verbot nicht rechtens sei. Die Bundesanwaltschaft sah das anders und forderte die Aufhebung des Urteils. Die Kutte eines Bandidos-Mitglieds zeigt neben dem Schriftzug des Clubs und der Ortsbezeichnung auch den "Fat Mexican", einen dicken Banditen mit Revolver und Machete.

Der BGH stellte nun fest: "Eine Strafbarkeit wegen Tragens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins, die in im Wesentlichen gleicher Form von einem - nicht verbotenen - Schwesterverein verwendet wird (Paragraf 9, Absatz 3 Vereinsgesetz), hat der Senat aus Rechtsgründen ausgeschlossen, weil der Gesetzgeber diese Regelung nicht in die Strafvorschrift des Vereinsgesetzes einbezogen hat."

Das Tragen der Kutten kann aber untersagt werden, wenn die Ziele eines Ortsvereins mit einem verbotenen Chapter übereinstimmen. Die in Karlsruhe anwesenden Rocker kündigten sogleich an: "Wir ziehen unsere Kutten wieder an."

Aus Sicht der Sicherheitsbehörden nutzen Rocker die Kutten vor allem, um andere einzuschüchtern. Viele der Männer werden immer wieder mit Gewaltdelikten, Drogen- und Waffenhandel oder Prostitution in Verbindung gebracht. 2013 brachte das Bundeskriminalamt jedes achte Verfahren in einen Zusammenhang mit Rockern. Vielerorts haben die Behörden deshalb das Zeigen von Club-Emblemen untersagt. Die Verteidiger der Bandidos pochten dagegen auf die Gültigkeit des Bochumer Richterspruchs.

"Die Amtstracht ist heilig"

Auch die konkurrierenden Hells Angels hatten sich für das Recht, ihre Clubkleidung tragen zu dürfen, eingesetzt. Kurz vor dem BGH-Grundsatzurteil hatten sie ein Gutachten des Passauer Strafrechtprofessors Bernhard Haffke veröffentlicht. Danach bedarf die "gegenwärtige Verfolgung der Mitglieder nicht verbotener Vereine einer Korrektur". Die Verwendung der allgemeinen Hells-Angels-Symbole sei zulässig, wenn eine Ortsbezeichnung auf einen nicht verbotenen Verein hinweise. "Im Rechtsstaat hat die Politik dem Recht zu folgen und nicht umgekehrt", sagte der Präsident des Hells Angels Motor-Clubs (HAMC) Stuttgart, Lutz Schelhorn.

Die deutschen Sicherheitsbehörden haben ihre Verfolgung von Rockerclubs in den vergangenen Jahren intensiviert. So müssen die Hells Angels inzwischen in fast allen Bundesländern mit Anzeigen rechnen, wenn sie ihr bekanntes Clubsymbol, einen "geflügelten Totenkopf", in der Öffentlichkeit tragen.

Für die Rocker ist das Urteil ein juristischer Erfolg. Michael Ahlsdorf, Chefredakteur der monatlich bundesweit erscheinenden Szenezeitschrift Bikers News, sagte der Süddeutschen Zeitung, dass die Kutten für die Männer eine enorme Bedeutung hätten: "Die Amtstracht ist heilig. So wird sie behandelt. Die kann man nicht in Geld aufrechnen."

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