Süddeutsche Zeitung

Bundesgerichtshof:Rekrutenausbilder müssen vor Gericht

Mitverantwortung für Geiselnahmeübungen verkannt: Der BGH kassiert die Freisprüche im Prozess um Misshandlungen von Soldaten in Coesfeld.

H. Kerscher, Karlsruhe

Der Strafprozess gegen drei frühere Ausbilder der Bundeswehr wegen der Misshandlung von Rekruten muss teilweise wiederholt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob Freisprüche des Landgerichts Münster auf, weil es die Mitverantwortung der Angeklagten für den gesamten Ablauf von "Geiselnahmeübungen" verkannt habe.

Es sei dabei zu Misshandlungen gekommen, die laut Richter Armin Nack nicht durch das Wesen des militärischen Dienstes gedeckt seien, sondern diesem widersprächen. Die Angeklagten hätten auch nicht wegen "Handelns auf Befehl" nach dem Wehrstrafgesetzbuch freigesprochen werden dürfen. Die Rechtswidrigkeit des Befehls sei offensichtlich gewesen.

Wie in einem Grundsatzurteil vom Januar verlangte der BGH als höchstes deutsches Wehrstrafgericht einen besseren Schutz der Rekruten. Damals wie jetzt sagte Richter Nack: "Wehrpflichtige geben ihre Grundrechte nicht am Kasernentor ab." (Az: 1 StR 205/09) In den jetzt entschiedenen Fällen ging es um die Vorwürfe gegen einen Stabsunteroffizier, einen Ober- und einen Hauptfeldwebel. Sie waren im Jahr 2004 an simulierten Geiselnahmen in der Coesfelder Freiherr-vom-Stein-Kaserne beteiligt.

Diese Übungen waren nur für drei andere Standorte vorgesehen und dort nur unter der Verantwortung speziell geschulter Ausbilder sowie mit psychologischer Begleitung. In Coesfeld kamen jedoch zwei Zugführer auf die Idee, solche Übungen auch in ihrer Ausbildungskompanie zu veranstalten. Dies geschah mit Genehmigung des später ebenfalls verurteilten Kompaniechefs.

Die "Geiselübernahme" bestand aus zwei Teilen. Zunächst stürzte sich ein "Überfallkommando", an dem die drei angeklagten Ausbilder beteiligt waren, auf die ahnungslosen Rekruten. Die "Geiselnehmer" entwaffneten die nach 24 Stunden Dienst völlig übermüdeten Opfer, verbanden ihnen die Augen und fesselten ihnen die Hände mit Kabelbindern auf den Rücken.

Anschließend wurden die Überfallenen in Pritschenwagen zu einer Sandgrube oder in den Keller des Kasernenblocks gebracht. Dort kam es zu brutalen "Verhören" mit Scheinerschießungen und dem Einsatz einer Kübelspritze, mit der gewaltsam Wasser in den geöffneten Mund oder in die Nase gepumpt wurde.

Das Landgericht Münster machte die drei Angeklagten nur für den ersten Teil des Geschehens, an dem sie aktiv beteiligt waren, verantwortlich. Dabei hätten sie sich aber nicht strafbar gemacht, weil sie von der Rechtmäßigkeit der Übung ausgegangen seien. Das beurteilte der BGH anders. Oberstaatsanwalt Johann Schmid hatte dies ähnlich gesehen und von einer "Degradierung der Rekruten zu Objekten ihrer Ausbilder" gesprochen.

In einem weiteren Beschluss verwarf der BGH die Revisionen von fünf Angeklagten gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Münster zu Freiheitsstrafen auf Bewährung oder Geldstrafen. Die Nachprüfung habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, befand der BGH. Insgesamt waren nach dem späten Bekanntwerden der "Geiselnahmeübungen" zunächst 18 Soldaten angeklagt worden. Gegen die beiden Urheber wurden Freiheitsstrafen auf Bewährung, gegen den Kompaniechef eine Geldstrafe verhängt.

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SZ vom 29.10.2009/afis
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