Bundesgerichtshof:Mutmaßliche Agenten spionierten gegen ukrainischen Offizier

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In einem Beschluss des BGH kommen neue Erkenntnisse über im Juni festgenommene Spione ans Licht. (Archivbild) (Foto: Uli Deck/dpa)

Vor fast drei Monaten ließ die Bundesanwaltschaft drei mutmaßliche Spione festnehmen. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofs gibt nun mehr Details zu der Zielperson - und einem möglichen Auftraggeber.

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

Karlsruhe (dpa) - Die mutmaßliche Agententätigkeit von drei im Juni festgenommenen Männern richtete sich gegen einen ehemaligen ukrainischen Offizier und Geheimdienstmitarbeiter. Das geht aus einem Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor. Die Informationen, die die mutmaßlichen Spione sammeln sollten, sollten demnach „hoch wahrscheinlich“ weiteren nachrichtendienstlichen Operationen in Deutschland den Weg ebnen. So sei nicht auszuschließen, dass es letztlich darum ging, die Zielperson zu töten oder aus Deutschland zu entführen. 

Die Bundesanwaltschaft hatte im Juni die drei mutmaßlichen Spione in Frankfurt am Main festnehmen lassen. Es handelte sich laut Bundesanwaltschaft um einen ukrainischen, einen armenischen und einen russischen Staatsangehörigen. Sie sollen im Auftrag eines ausländischen Geheimdienstes in Deutschland unterwegs gewesen sein, um Informationen zu einer hier lebenden Person aus der Ukraine zu sammeln. Bislang konnte nicht festgestellt werden, um welchen Geheimdienst es sich handelte, heißt es im Beschluss. „Naheliegend erscheint allerdings, dass ein russischer Geheimdienst tätig wurde.“

Denn bei der Zielperson handelt es sich den Angaben zufolge um einen ehemaligen Offizier der ukrainischen Streitkräfte, der in der Ukraine für den militärischen Geheimdienst tätig war. In russischen Medien wurde er demnach beschuldigt, Kriegsverbrechen begangen zu haben, indem er an der Tötung gefangen genommener russischer Soldaten mitwirkte. Spätestens im Frühjahr 2024 sei der Mann in Deutschland zur „Zielperson von Ausforschungsbemühungen eines fremden Geheimdienstes“ geworden. 

„Scheintreffen“ in Frankfurter Café

Zunächst habe ihn eine unbekannte Person, die in dem Beschluss „J.“ genannt wird, telefonisch angeboten, für den ukrainischen Inlandsgeheimdienst in Deutschland tätig zu werden, heißt es weiter. Er habe sich dazu zunächst bereiterklärt, dann aber über einen eigenen Kontakt zum Geheimdienst erfahren, dass dieses Angebot doch nicht von ihnen stammte. Daraufhin habe er auch die deutsche Polizei über den Anwerbeversuch informiert.

Mit „J.“ habe der Mann weiter Kontakt gehalten. Sie verabredeten demnach ein Treffen in einem Café in Frankfurt, dem der Ukrainer „zum Schein“ zustimmte. Die drei Männer, die im Juni festgenommenen wurden, sollten „J.“ bei dem Treffen begleiten. Als die Zielperson nicht beim Treffpunkt auftauchte, verließen die Männer das Café. Kurze Zeit später wurden sie von Beamten des Hessischen Landeskriminalamts festgenommen. Im Auto fanden die Ermittler einen GPS-Sender, der mutmaßlich am Auto der Zielperson befestigt werden sollte.

© dpa-infocom, dpa:240910-930-228533/1

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