Von Gerechtigkeit ist ja überraschend selten die Rede vor Gericht, fast scheint es, die Richterinnen und Richter hätten ein wenig Angst vor dem oft nicht einlösbaren Anspruch, der in dem großen Wort mitschwingt. Dabei war es genau dies, was sich jeder wünschte, der von dem seltsamen Immobilienstreit im brandenburgischen Rangsdorf gehört hat. Es geht um eine Familie, die ein Grundstück gekauft und ein Haus gebaut hat, um einen Ex-Eigentümer, der ihr die Immobilie streitig macht, und ein Gericht, das wahrscheinlich einen groben Fehler gemacht hat. An diesem Freitag hat der Bundesgerichtshof ein Urteil verkündet, und es sieht so aus, als habe er eine gerechte Lösung gefunden. Oder, wie es die Senatsvorsitzende Bettina Brückner, ausdrückte: einen „angemessenen Interessenausgleich“.
BGH-Urteil im Immobilienstreit:Schafft es die Gerechtigkeit doch noch nach Rangsdorf?
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Eine Familie kauft ein Grundstück und baut ein Haus, dann macht ein Ex-Eigentümer ihr die Immobilie streitig und ein Gericht fällt ein folgenschweres Urteil. Nun hat der BGH eine Entscheidung getroffen, die für die Familie ein Hoffnungsschimmer sein könnte.
Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Prozess:Muss dieses Haus abgerissen werden?
2010 erwarb die Familie W. ein Grundstück bei einer Zwangsversteigerung und baute ihr Traumhaus. Dann entschied ein Gericht: Die Behörde habe bei der Versteigerung Fehler gemacht, das Grundstück gehöre nicht mehr der Familie, das Haus müsse weg. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.
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