Süddeutsche Zeitung

Gericht in den USA:Britney Spears darf eigenen Anwalt wählen

Für die US-Sängerin ist das ein Etappensieg im Streit um die Vormundschaft ihres Vaters über sie und ihr Vermögen.

Popstar Britney Spears, 39, hat im Streit um ihre seit 2008 bestehende Vormundschaft einen Sieg errungen. Das Gericht in Los Angeles kam am Mittwoch dem Wunsch der Sängerin nach, ihren eigenen Anwalt zu bestimmen. Ihr langjähriger Anwalt Sam Ingham, der Spears bisher in dem Vormundschaftsstreit vertrat, hatte kürzlich beantragt, von dem Amt entbunden zu werden. Die Sängerin werde nun von dem Promi-Anwalt Mathew Rosengart vertreten, berichteten US-Medien. Rosengart arbeitete zuvor mit Klienten wie Sean Penn und Steven Spielberg.

Vor drei Wochen hatte Spears in einer Anhörung ein Ende der Vormundschaft über ihre Person und ihre Finanzen gefordert. Sie fühle sich von ihrer Familie und von Managern ausgenutzt. Sie werde von allen kontrolliert und könne selbst nicht über ihr Leben bestimmen.

Nachdem die Sängerin wegen beruflicher und privater Probleme psychisch zusammengebrochen war, hatte ein Gericht 2008 entschieden, ihrem Vater die Vormundschaft zu übertragen. Seither verwaltete James Spears das Vermögen und andere Anliegen seiner berühmten Tochter. Später wurden zusätzlich ein Finanztreuhänder und eine weitere Person als Co-Vormund bestellt.

Viele Prominente und Fans bekunden unter dem Hashtag #FreeBritney ihre Unterstützung für die Sängerin. Hunderte Fans gingen am Mittwoch in Los Angeles, Washington und anderen Städten auf die Straße und forderten mit Sprechchören und auf Plakaten Freiheit für Spears.

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