FrankreichZehn Angeklagte wegen Cybermobbings gegen Brigitte Macron verurteilt

Brigitte Macron, Ehefrau des französischen Präsidenten.
Brigitte Macron, Ehefrau des französischen Präsidenten.
Rolf Vennenbernd/dpa
  • Ein Pariser Gericht verurteilte zehn Personen wegen Cybermobbings gegen Brigitte Macron zu sechs Monaten Haft auf Bewährung.
  • Die Angeklagten verbreiteten Verschwörungserzählungen über das Geschlecht der Ehefrau des französischen Präsidenten und machten böswillige Äußerungen über den Altersunterschied zu Emmanuel Macron.
  • Seit der Wahl Macrons zum Präsidenten 2017 kursiert in den sozialen Medien die Verschwörungserzählung, wonach Brigitte Macron eine Transfrau sein und als Mann geboren worden sein soll.
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Die Ehefrau des französischen Präsidenten setzt sich erfolgreich gegen Verschwörungserzählungen im Netz zur Wehr. Ein Gericht in Paris spricht acht Männer und zwei Frauen schuldig.

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Wegen Cybermobbings gegen Frankreichs First Lady Brigitte Macron hat ein Gericht in Paris acht Männer und zwei Frauen zumeist zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Alle müssen außerdem ein Praktikum zum Respekt vor anderen Menschen im Internet absolvieren, und einige erhielten eine befristete Onlinesperre für die Nutzung der sozialen Medien, die sie für das Cybermobbing genutzt haben.

Den Angeklagten wurden zahlreiche böswillige Äußerungen über das Geschlecht der Präsidentengattin sowie über den Altersunterschied zu Emmanuel Macron vorgeworfen. Dabei war teilweise selbst von Pädophilie die Rede. Hintergrund ist die seit der Wahl Macrons zum Präsidenten 2017 in den sozialen Medien kursierende Verschwörungserzählung, wonach Brigitte Macron eine trans Frau sein und als Mann geboren worden sein soll. Die Macrons gingen dagegen schon früher gerichtlich vor.

Zu den Angeklagten im Alter von 41 bis 60 Jahren gehören ein in Frankreich bekannter Verschwörungstheoretiker sowie eine Frau, die sich als Medium und Werbefachfrau ausgibt und deren X-Konto inzwischen gesperrt wurde. Sie wird als maßgeblich an der Verbreitung des Gerüchts beteiligt angesehen. Die Staatsanwaltschaft hat gegen die Angeklagten zwischen drei und zwölf Monate Haft auf Bewährung und Geldstrafen von bis zu 8000 Euro verlangt.

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