Bremen (dpa/lni) - Die Bremer Polizei muss seit 1. September 2021 bei Personenüberprüfungen an sogenannten besonderen Kontrollorten auf Verlangen des Betroffenen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen. Damit sollen anlasslose Kontrollen transparenter gestaltet und der Gefahr diskriminierender Kontrollen durch „Racial Profiling“ vorgebeugt werden.
Seit 1. September seien acht Bescheinigungen ausgestellt worden, teilte die Polizei auf Anfrage mit. Für ein Zwischenfazit sei es aufgrund der geringen Anzahl noch zu früh. Die Kontrollbescheinigungen würden derzeit noch per Hand auf Papier ausgestellt. Eine digitale Version sei in der konkreten Planung und Entwicklung.
Besondere Kontrollorte sind Orte mit einer besonders hohen Kriminalitätsbelastung durch schwerwiegende Delikte wie zum Beispiel Raub oder gewerbsmäßiger Drogenhandel. Derzeit zählten dazu der Bremer Hauptbahnhof, die Waffenverbotszone Bahnhofsvorstadt, ein Bereich von Ostertor und Steintor (Viertel) sowie Gröpelingen-Mitte.
Bei anlasslosen Kontrollen dürfen Personen bereits aufgrund weniger Anhaltspunkte kontrolliert werden. „Unsere Kontrollen erfolgen stets unabhängig von sachfremden Erwägungen wie Geschlecht, Herkunft oder Aussehen, sondern ausschließlich auf Grundlage einer konkreten Beurteilung des Einzelfalls“, betonte ein Sprecher. Ethnic oder Racial Profiling werde nicht toleriert.
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