Brandschäden durch Feuerwerksraketen:Beschränkte Haftung

Wenn die Silvesterrakete unglücklich auf Nachbars Grundstück landet, kann das teuer werden. Dem BGH zufolge muss der Feuerwerker aber nur haften, wenn er sich fahrlässig verhalten hat.

Wer von seinem Grundstück Silvesterraketen abschießt und dabei das Nachbarhaus in Brand setzt, haftet nur bei fahrlässigem Verhalten. Ein Schadensersatzanspruch ohne nachweisbares Verschulden des Feuerwerkers scheidet nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe aus.

Feuerwerkskörper sind ein gefährliches Vergnügen - der Nachbar haftet für Brandschäden aber nur bei Verschulden. (Foto: Foto: ddp)

Damit gab der BGH einem Mann aus Blaustein in Baden-Württemberg Recht. Er hatte am Neujahrsabend 2006 eine Rakete abgeschossen, die durch einen Lüftungsschlitz in eine Scheune eingedrungen war und das Gebäude in Brand gesetzt hatte. Der Schaden betrug fast 420.000 Euro, den die Versicherung nun vom Verursacher des Brandes zurückverlangt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart muss den Fall nun erneut prüfen. (Az: V ZR 75/08 vom 18. September 2009)

In dem Prozess ging es um die Grundsatzfrage, ob in solchen Fällen ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch anwendbar ist. Weil dieser Anspruch einen Nachbarn auch dann zur Zahlung verpflichten kann, wenn ihm keinerlei Verschulden - weder Fahrlässigkeit noch Vorsatz -vorzuwerfen ist, hätte dessen Anwendung auf die alljährlichen privaten Silvesterfeuerwerke weitreichende Folgen gehabt.

Der BGH lehnte dies jedoch ab: Das Abschießen von Feuerwerksraketen gehöre nicht zur üblichen Nutzung privater Grundstücke, weshalb der Verursacher eines Schadens nur bei Verschulden hafte.

Ob dies gegeben ist, muss nun das OLG in einem neuen Prozess prüfen. Das Feuer, dem Scheune, Getreidelager, Schweinestall und Wohnhaus zum Opfer fielen, entstand durch einen eher unglücklichen Ablauf: Die Leuchtrakete, die von einem Schneehaufen aus abgeschossen wurde, flog zunächst nach oben, schwenkte dann zur Seite und drang durch einen nur wenige Zentimeter schmalen Schlitz in die zwölf Meter entfernte Scheune ein.

© sueddeutsche.de/AP/dpa/aho - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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