Brandenburg:"Die Wahl wurde manipuliert!"

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Gubens Apfelkönigin Antonia I. und Kläger Marko Steidel. (Foto: dpa)

Ein Gubener will Apfelkönig werden. Weil er bei der Wahl in der brandenburgische Stadt verloren hat, kämpft er nun vor Gericht gegen den Tourismusverein und die amtierende Majestät Antonia I.

Von Michaela Schwinn

Eine Wahl kann aufreibend sein, eine Zitterpartie. Schließlich geht es um was. Da ist die Aussicht auf Macht, Ansehen, Unsterblichkeit - oder eben, wie im Fall der Gubener Apfelkönigin, auf einen Trockenblumenstrauß und ein Krönchen.

Mehr ist nicht zu erwarten bei dem Ehrenamt, das jährlich auf dem Appelfest in Guben, einem Städtchen in der brandenburgischen Niederlausitz, verliehen wird. Trotzdem ist um die Gubener Apfelmonarchie ein großer Streit entbrannt, der nun vor einer Zweigstelle des Amtsgerichts in Cottbus ausgetragen wird: Der Kläger Marko Steidel gegen den Tourismusverein Guben und die amtierende Majestät Antonia I.

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Marko Steidel möchte der 21 Jahre alten Apfelmonarchin, mit bürgerlichem Namen Antonia Lieske, ihr Krönchen abnehmen und es auf sein eigenes Haupt setzen. Der 42-Jährige, der am Telefon über sich sagt, er "komme halt gern herum", hatte sich selbst im vergangenen Jahr beworben, unterlag seiner einzigen Konkurrentin jedoch. Dabei hatte er so lange gewartet, bis 2016 auch Männer für das Amt zugelassen wurden in Guben - aus Mangel an Bewerberinnen. Am Dienstag, zu Beginn der Verhandlung, tat der Maurer und Hobbytrödler Steidel seinen Ärger kund: "Die Wahl wurde manipuliert!"

Ob er Anhaltspunkte dafür habe, fragte der Richter. Stille im Gerichtssaal. Ganz sicher sei er sich aber, dass die Wahl ganz anders ausgehen hätte können. Seine Konkurrentin habe verschwiegen, dass sie keinen Führerschein habe. Das hätte die Gubener, die ihren Apfelkönig per Stimmzettel wählen, vielleicht umgestimmt, sagt Steidel: "Immerhin wird der Apfelkönigin ja ein Auto gestellt." Der Anwalt der Gegenseite sagt, der Führerschein sei nie eine Bedingung für die Bewerbung gewesen.

"Ich weiß nicht, was der von uns will", sagt die Geschäftsführerin des Gubener Tourismusvereins, Kerstin Geilich - ein Satz wie ein Schulterzucken. Er will: mehrere Tausend Euro Schadenersatz vom Tourismusverein. Das Urteil wird Anfang September erwartet. Genau dann, wenn in Guben ein Nachfolger für Ihre Majestät Antonia I. gewählt wird.

Steidel hat sich wieder beworben. "Per Einschreiben", heißt es vom Tourismusverein, schließlich spreche Steidel nicht mehr mit ihnen. Er dürfte auch diesmal chancenlos sein. Denn seit Kurzem gibt es eine neue Bedingung für die Bewerber um den Apfelthron: Man darf nicht im Rechtsstreit mit dem Verein stehen.

© SZ vom 23.08.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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