Süddeutsche Zeitung

Brandenburg:Der verhinderte Apfelkönig von Guben

In Brandenburg tobt ein Streit zwischen dem örtlichen Tourismusverband und einem Bürger, der sich bei einem Wettbewerb benachteiligt sieht.

Von Max Sprick

"Wo kein Hirn ist, ist kein Hirn" - so kommentiert Kerstin Geilich das Urteil, das an diesem Donnerstag am Cottbusser Amtsgericht gefällt wurde. Genauer gesagt bezieht sich die Geschäftsführerin des Gubener Tourismusvereins nicht auf die Entscheidung des Richters, sondern auf die Reaktion des Klägers darauf. Der will nämlich in Berufung gehen und vor das Landgericht ziehen: Marko Steidel will weiterhin König werden. Apfelkönig der Stadt Guben und ihrer Gemeinde Schenkendöbern im östlichen Brandenburg, direkt an der Grenze zu Polen.

Deswegen hatte er Geilichs Tourismusverband verklagt, der die Apfelmajestät jährlich auf dem "Appelfest" wählen lässt. Jeder Besucher darf abstimmen, im vergangenen Jahr hatten jedoch nur 250 von 1250 für Steidel gestimmt. Der behauptete daraufhin, die Wahl sei manipuliert worden. Schließlich besitze die siegreiche Königin Antonia keinen Führerschein, obwohl dieser Voraussetzung sei. Ihrer Majestät werde schließlich auch ein Auto gestellt.

Der Manipulationsvorwurf ist eine "bloße Vermutung", stellte das Gericht fest, denn ein Führerschein sei keine Bewerbungsvoraussetzung. "Ich kenne den Richter und wusste, dass er so entscheiden würde. Das Urteil überrascht mich nicht" - so kommentiert Steidel das Urteil. Deswegen will er in Berufung gehen. Deswegen erwartet Kerstin Geilich mal wieder Post.

Handgeschriebene Briefe, seitenlang, so wie immer, wenn Steidel gegen den Tourismusverband klagt. "Die sind zwar entzifferbar", sagt Geilich, "ganze Sätze dürfen Sie darin aber nicht erwarten." Steidel, 42 Jahre alt und von Beruf Maurer und Trödelhändler, will neben dem Titel auch insgesamt 25 000 Euro Schadenersatz, weil er von der nächsten Apfelmajestäten-Wahl ausgeschlossen wurde.

Die einzigen beiden Bedingungen, um sich aufstellen zu lassen, schreiben Geilich zufolge lediglich vor, volljährig und Bürger der Gemeinde zu sein, um diese "regieren" zu dürfen und sie auf Messen, Festen und Großveranstaltungen als König oder Königin zu bewerben. Aus gegebenem Anlass wurden die Bedingungen nun erweitert: Niemand, der gegen den Tourismusverband prozessiert, darf sich zur Wahl stellen.

Am Sonntag ist es wieder soweit: Guben wählt seine neue Majestät. Geilich hofft, dass durch die bundesweite Berichterstattung über Steidels Klage noch mehr Besucher zur Festbühne kommen. Der verhinderte König könnte dann eigentlich Ruhe geben - er hätte seine Funktion ja auch ohne Titel erfüllt.

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