Brände - Alt Tellin:Nach Brand in Schweinezucht: Fahrlässige Brandstiftung?

Agrar
Feuer in einem großen Schweinezuchtbetrieb in Alt Tellin. Foto: Stefan Sauer/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Alt Tellin/Stralsund (dpa) - Nach dem Brand der Schweinezuchtanlage Alt Tellin (Vorpommern-Greifswald) ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung. Das sagte der Sprecher der Stralsunder Justizbehörde, Martin Cloppenburg, am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur. Bisher sehe es nach einer technischen Ursache aus. Der Gesamtschaden, wobei auch Produktionsverluste eingerechnet wurden, werde bisher auf etwa 40 Millionen Euro geschätzt. Dies sei eine erste Schätzung, die auf den polizeilichen Ermittlungen beruhe. So seien auch Mitarbeiter des Unternehmens als Zeugen gehört worden.

Der Sprecher der Landwirtschaftlichen Ferkelzucht Deutschland (LFD) Holding, Ralf Beke-Bramkamp, wies diese Schätzung allerdings zurück. Die LFD Holding habe zu keinem Zeitpunkt gegenüber Dritten Aussagen zur Schadenshöhe gemacht - und werde dies auch weiterhin nicht tun. Die Staatsanwaltschaft wies dagegen darauf hin, dass die Behörde dem Ermittlungsverfahren eine geschätzte Schadenssumme zu Grunde legen müsse.

Die etwa 10 Jahre alte und umstrittene Großanlage mit 18 Ställen war am 30. März zu großen Teilen abgebrannt. Mehr als 55 000 Schweine kamen in den Flammen und im Qualm um.

Einzelheiten zu Untersuchungen des Brandgutachters könne man nicht nennen, sagte Cloppenburg. Mit einem ersten Zwischenergebnis des Gutachters sei frühestens in einer Woche zu rechnen. Bisher gebe es keine Hinweise darauf, dass sich jemand unberechtigt Zugang verschafft habe. Doch selbst eine vorsätzliche Brandstiftung sei in diesem Stadium noch nicht ganz auszuschließen.

Derzeit entsorgt eine Fachfirma vor allem die Kadaver und das Gelände wird beräumt, wie Beke-Bramkamp erläuterte.

Die Linksfraktion im Schweriner Landtag will erreichen, dass sich der Landtag demnächst mit dem Fall befasst. Tierschutz- und Umweltverbände forderten, die Betriebsgenehmigung zu widerrufen. Die LFD erklärte, die Betriebsstätte Alt Tellin sei "stets unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie einer vorliegenden Brandschutzverordnung betrieben worden".

Ende Februar hatte es schon in einer modernen Mastanlage in Kobrow (Ludwigslust-Parchim) gebrannt, wo 3000 von 9000 Schweinen verendeten. Auch hier ist die genaue Brandursache noch unklar, aber eine vorsätzliche Tat wurde bisher ausgeschlossen.

© dpa-infocom, dpa:210408-99-126775/5

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