Der ehemalige Tennisprofi Boris Becker, der vor gut einem Monat wegen Insolvenzstraftaten von einem Londoner Gericht zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden ist, verzichtet auf Berufung und akzeptiert seine Gefängnisstrafe. Das teilte sein Anwalt Christian-Oliver Moser mit. "Unser Mandant hat sich entschieden, gegen das ihn betreffende Strafurteil des Southwark Crown Court keine Rechtsmittel einzulegen", heißt es in einer Mitteilung, aus der mehrere Medien zitieren: "Unser Mandant akzeptiert sowohl das Urteil der Jury als auch das vom Gericht festgesetzte Strafmaß."
Der frühere Ausnahmesportler hatte Vermögen im Wert von mehr als einer Million Euro in seinem Insolvenzverfahren nicht offengelegt. Die Jury hatte ihn in vier von 24 Anklagepunkten schuldig gesprochen. Unter anderem sahen die Laienrichter es als erwiesen an, dass der 54-Jährige eine Immobilie in seinem Heimatort Leimen verschleiert und unerlaubterweise hohe Summen auf andere Konten überwiesen hat. Die Richterin kritisierte, Becker habe während des Prozesses keine Reue gezeigt und versucht, sich von Beratern, die er für seine Probleme verantwortlich machte, zu distanzieren. Unmittelbar nach der Verkündung des Strafmaßes am 29. April war Becker in Gewahrsam genommen worden. Die ersten Wochen seiner Strafe verbrachte er im Gefängnis Wandsworth, das für Überfüllung, Gewalt und schlechte hygienische Zustände bekannt ist. Erst kürzlich wurde er in das Huntercombe-Gefängnis in Nuffield, rund 70 Kilometer westlich von London, verlegt. Die Haftanstalt hat eine niedrigere Sicherheitsstufe.
Der dreifache Wimbledon-Sieger hatte zwar während seiner Karriere etwa 25 Millionen US-Dollar an Preisgeld erhalten und nach eigenen Schätzungen etwa dieselbe Summe mit Werbung verdient. Dennoch geriet er in finanzielle Probleme. Becker machte dafür vor Gericht unter anderem die teure Scheidung von Ex-Frau Barbara verantwortlich sowie hohe Unterhaltskosten für Tochter Anna Ermakowa.
Becker selbst hatte stets alle Vorwürfe zurückgewiesen. Sein Verteidiger hatte ihn vor Gericht als naiv, aber unschuldig dargestellt.