Bonn (dpa/lnw) - Im sogenannten Bonner „Sugar Daddy“-Prozess hat der Staatsanwalt am Freitag gefordert, zwei wegen räuberischer Erpressung Angeklagte freizusprechen. Die Tat habe den 26 und 36 Jahre alten Männern in der Verhandlung nicht nachgewiesen werden können. Für eine ebenfalls angeklagte Frau dagegen plädierte der Staatsanwalt auf drei Jahre und drei Monate Haft.
Die Anklage hatte zunächst dem Trio vorgeworfen, einen Geschäftsmann um insgesamt 1,6 Millionen Euro erpresst zu haben. Die Frau soll ihn über die Internetplattform „Sugar Daddy“ kennengelernt haben. Danach sollen die Angeklagten das Opfer über einen Zeitraum von zwei Jahren immer wieder unter Druck gesetzt haben.
Der Staatsanwalt sagte in seinem Plädoyer, die 31 Jahre alte Prostituierte habe bei der Erpressung eine entscheidende Rolle gespielt. Sie hatte als Kronzeugin ihre Mitangeklagten schwer belastet. Jedoch gab es Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Frau. Am vorherigen Verhandlungstag hatte die Kammer bereits die Haftbefehle gegen die beiden Männer aufgehoben.
Das Bonner Landgericht will am Montag (2. März) sein Urteil sprechen.