Bonn (dpa/lnw) - In einem Prozess gegen einen 24-Jährigen, der mit seinem Auto auf einen Polizisten zugefahren war, hat das Landgericht Bonn den Angeklagten am Dienstag zu zwei Jahren Haft verurteilt. Allerdings nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen fahrlässiger Körperverletzung, Fahrerflucht, Trunkenheit im Verkehr sowie Urkundenfälschung. Darüber hinaus wurde eine zweijährige Führerscheinsperre verhängt.
Der Angeklagte war am 8. November 2019 mit gestohlenem Kennzeichen in Bonn unterwegs gewesen, als ihn eine Fußstreife kontrollierte. Der Autofahrer, der betrunken, bekifft und zudem nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war, war den Beamten wegen seines nervösen Verhaltens, aber auch wegen unterschiedlicher Felgen an seinem Auto aufgefallen.
Ursprünglich war der Ankläger davon ausgegangen, dass der 24-Jährige gezielt auf den 30-jährigen Polizeibeamten zugefahren war und damit seinen Tod billigend in Kauf genommen hatte. Aber das, so hieß es im Urteil, sei objektiv nicht nachweisbar.
Als der Polizist ihn mit Lichtzeichen einer Taschenlampe stoppen wollte, habe der Angeklagte versucht, den Beamten und seine Kollegin links zu umfahren. Dabei vertraute er laut Urteil darauf, dass der Polizist stehen bleiben oder sich wieder auf den rechten Bürgersteig zurückziehen würde. Stattdessen sprang der Polizeikommissar just in die Richtung, in die der Autofahrer steuerte. In letzter Sekunde konnte sich der 30-Jährige mit einem Sprung an einen Bauzaun retten.
Der Angeklagte sei kein Mörder, so das Gericht, doch habe sich der vielfach Vorbestrafte „auf arrogante Weise über alle Gesetze hinweggesetzt“ und versucht, „rücksichtslos seine Interessen durchzusetzen“. So sei es zu der lebensbedrohlichen Situation gekommen. Seit dem Vorfall ist der Polizist schwer traumatisiert.