Süddeutsche Zeitung

Bonn: Haftstrafe für Bagatelldelikt:Käse-Diebin muss in den Knast

Ihre übrigen Waren legte sie brav aufs Band - nur den Billig-Käse wollte die 49-Jährige an der Kasse vorbeischmuggeln. Das vermeintliche Bagatelldelikt kommt die Frau nun teuer zu stehen.

"Wegen Schwarzfahren sitz' ich jetzt im Knast - das gibt's doch gar nicht", echauffierte sich Ende der neunziger Jahren "Der Wolf" in seinem Lied Gibt's doch gar nicht. Der damals leidlich erfolgreiche Deutsch-Rapper ist mittlerweile in Vergessenheit geraten, doch seine Zeilen haben scheinbar nicht an Aktualität verloren: In Bonn muss eine Frau nun hinter Gitter - weil sie Käse im Wert von wenigen Euro geklaut hatte.

Die 49-Jährige hatte kurz vor Ladenschluss noch in einem Bonner Supermarkt eingekauft und zehn Artikel auf das Band gelegt. Den Käse - im Wert von 3,18 Euro - wollte sie jedoch in der Innentasche ihrer Jacke an der Kasse vorbeimogeln. Im Prozess hatte die Frau behauptet, sie habe ihn für eine Freundin besorgt und einen getrennten Bon dafür haben wollen.

Da die ehemalige Krankenschwester einschlägig vorbestraft ist und bereits als Diebin aufgefallen war, kam für das Bonner Amtsgericht eine Geldstrafe oder Strafe zur Bewährung nicht mehr in Frage: Für zwei Monate schickte der Richter die Unbelehrbare in Haft.

In seiner Urteilsbegründung betonte er, dass es ihm keinen Spaß mache, jemanden wegen zwei Stück Käse die Freiheit zu entziehen. Die Frau habe aber schon viele Chancen nicht genutzt. Das Vorstrafenregister der Käse-Diebin zählt demnach 25 Eintragungen.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1122534
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
sueddeutsche.de/dpa/dapd/jobr
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.