Bombenattentat:Nach Manchester-Anschlag: Vermeintlicher Helfer wegen Diebstahls verurteilt

  • Ein 33-jähriger Obdachloser ist in Manchester zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt worden.
  • Er hat gestanden, während des Bombenanschlags im Mai 2017 Opfer bestohlen zu haben.
  • Zuvor hatte er behauptet, er habe den Menschen helfen wollen; eine Spendenaktion für ihn wurde inzwischen aufgelöst.

Er gab vor, ihnen zu helfen, dann raubte er sie aus und ließ sich auch noch als Held feiern: Ein Obdachloser ist am Dienstag wegen Diebstahls und Betrugs zu mehr als vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Der 33-Jährige war nach dem Bombenanschlag in Manchester im Mai 2017 bekannt geworden. Damals hatte sich der Attentäter Salman Abedi nach einem Popkonzert der US-Sängerin Ariana Grande in die Luft gesprengt. 22 Menschen kamen dabei ums Leben, mehr als 100 wurden verletzt. Der Angeklagte erzählte damals in den Medien von seinen vermeintlichen Versuchen, den Opfern des Anschlags zu helfen. So berichtete er, er sei durch die Wucht der Explosion zu Boden geschleudert worden, aber statt wegzulaufen sei er zurückgegangen. Eine Frau sei in seinen Armen gestorben, erzählte er der britischen Nachrichtenagentur PA. Daraufhin wurden über einen Online-Spendenaufruf umgerechnet mehr als 50 000 Euro für den 33-Jährigen gesammelt.

Videos einer Überwachungskamera ließen jedoch Zweifel an der Selbstlosigkeit des Mannes aufkommen lassen. Vor Gericht gestand er, einer Frau das Portemonnaie und einer 14-Jährigen das Handy gestohlen zu haben. Nach Berichten der Zeitung Manchester Evening News machte der Angeklagte auch Fotos von Verletzten. Außerdem nutzte er eine gestohlene EC-Karte, um bei McDonald's essen zu gehen. Der 33-Jährige hat mehrere Vorstrafen, unter anderem wegen Ladendiebstahls und Einbruchs. Das gesammelte Geld soll nun an die Spender zurückgegeben werden.

"Sie waren nicht der Held, der Sie vorgaben zu sein, sondern einfach ein gewöhnlicher Dieb", sagte Richter David Hernandez zu dem Angeklagten.

© SZ.de/afp/dpa/eca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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