Bodenfelder Doppelmord:"Gestern Mädchen geschlachtet"

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Jan O. soll zwei Teenager grausam ermordet und ihnen sogar Körperteile abgebissen haben. Nach seiner Tat prahlte er im Internet. Zum Prozessauftakt in Göttingen zeigte er sich geständig.

Mit einem Geständnis des Angeklagten hat am Mittwoch vor dem Landgericht Göttingen der Prozess um den grauenvollen Tod zweier Jugendlicher in Bodenfelde begonnen. Der 26-jährige Jan O. ist angeklagt, eine 14-Jährige und einen 13-Jährigen im November vergangenen Jahres in Bodenfelde zur Befriedigung seines Geschlechtstriebes mit Messerstichen getötet zu haben. Die Anklage legt ihm zweifachen Mord zur Last.

Wegen zweifachen Mordes hat am Mittwoch vor dem Landgericht in Göttingen der Prozess gegen Jan O. begonnen. Seinen Verteidiger (links) ließ er zum Auftakt erklären, er räume die Anklagevorwürfe ein. (Foto: dapd)

Der suchtkranke Angeklagte hatte zuvor bereits schriftlich erklärt, an der Leiche des Mädchens auch kannibalistische Handlungen vorgenommen zu haben. Bei einem Schuldspruch landet der Mann möglicherweise in der Psychiatrie: Ein Gutachter, der ihn vor dem Prozess untersucht hatte, war bereits zu dem Schluss gekommen, dass er allenfalls eingeschränkt steuerungsfähig war. Der Staatsanwalt hält Jan O. für einsichtsfähig.

Seinen Verteidiger ließ der Angeklagte am Mittwoch vor dem Göttinger Landgericht erklären, er räume die Anklagevorwürfe ein und beziehe sich dabei auf sein in der Untersuchungshaft verfasstes schriftliches Geständnis.

Der Prozess findet unter großem Medien-Interesse statt. Das erste Opfer des Angeklagten war die 14-Jährige. Jan O. wollte sie laut Staatsanwaltschaft in einem Wäldchen am Ortsrand von Bodenfelde vergewaltigen. Als die Schülerin sich wehrte, habe er sie gewürgt, getreten, mit einer vollen Bierflasche geschlagen und schließlich mit Messerstichen getötet. Er habe auch kannibalistische Handlungen an ihr begangen. Im Internet prahlte Jan O. einen Tag nach dem Mord: "Gestern Mädchen geschlachtet."

Fünf Tage nach dem ersten Mord soll der Angeklagte einen 13-Jährigen, den er zunächst für ein Mädchen hielt, in dasselbe Wäldchen gezerrt und ihn dort ebenfalls grausam getötet haben. Die Eltern des getöteten Jungen sind im Prozess durch einen Anwalt vertreten. Die Mutter des ermordeten Mädchens nimmt als Nebenklägerin an der Seite ihres Rechtsbeistandes selbst an dem Verfahren teil.

Nach Einschätzung des Göttinger Kriminologen Jörg-Martin Jehle deutet einiges auf eine massive Vorbelastung des Angeklagten in der Kindheit und Jugend hin. "Wir haben es vermutlich mit einer mehr oder weniger stark ausgeprägten Form einer Persönlichkeitsstörung zu tun", sagte er der nachrichtenagentur dpa. Hinweise auf solche Auffälligkeiten könnten auch eine Brandstiftung und sein Drogenmissbrauch sein. Ein starkes Indiz für eine Persönlichkeitsstörung seien die kannibalistischen Handlungen. Im juristischen Sinne könnte eine "schwere andere seelische Abartigkeit" vorliegen.

Mögliche Fahndungspannen sind zunächst nicht Gegenstand des Prozesses. Der Angeklagte hatte vor der Tat bereits gegen Bewährungsauflagen verstoßen. Man hätte ihn deshalb in Haft nehmen müssen, hatte der Bürgermeister von Bodenfelde kurz nach der Tat gesagt. Die Staatsanwaltschaft hatte indes erklärt, für schwere Gewalttaten habe es keine Anzeichen gegeben. Nach dem Verschwinden der Schülerin hatten ihre Eltern eine Vermisstenanzeige aufgegeben, da das Mädchen aber schon öfter weggelaufen war, verzichtete die Polizei auf eine öffentliche Fahndung.

Für den Prozess hat die Schwurgerichtskammer zunächst elf Verhandlungstage bis Ende Mai angesetzt.

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