Prozess in München:Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Boateng-Urteil ein

Lesezeit: 1 Min.

Jérôme Boateng vergangene Woche im Gerichtssaal in München. (Foto: MICHAELA STACHE/AFP)

Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister vergangene Woche zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision gegen das Urteil des Landgerichts München I gegen Jérôme Boateng eingelegt. Das bestätigte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur. Das Gericht hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am vergangenen Freitag zwar wegen vorsätzlicher Körperverletzung an seiner Ex-Freundin schuldig gesprochen, er wurde dafür aber lediglich verwarnt. Eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro wurde unter Vorbehalt verhängt. Die Verteidigung hatte nach dem Urteil offen gelassen, ob sie Revision einlegen wird.

Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200 000 Euro nur zahlen, sollte er gegen seine Auflagen verstoßen. Diese sehen vor, dass er jeweils 50 000 Euro an zwei gemeinnützige Einrichtungen zahlen muss, die sich für Kinder einsetzen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert.

SZ PlusMeinungGewalt gegen Frauen
:Das Verfahren gegen den Fußballer Jérôme Boateng zeigt: Solche Prozesse sind eine Zumutung für Opfer von Partnerschaftsgewalt

Kommentar von Jana Stegemann

Das Verfahren gegen den langjährigen Verteidiger des FC Bayern München, der gerade vom italienischen Klub US Salernitana zum Linzer ASK in Österreich wechselte, zieht sich lange hin. Das Amtsgericht München hatte bereits im Jahr 2021 eine Geldstrafe gegen Boateng verhängt: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro, also insgesamt 1,8 Millionen Euro. Das Landgericht München I verurteilte Boateng dann im Oktober 2022 in zweiter Instanz wegen Körperverletzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro – insgesamt 1,2 Millionen Euro. Doch das Bayerische Oberste Landesgericht kassierte das Urteil unter anderem wegen durchgehender Rechtsfehler – darum wurde der Fall vor dem Landgericht München I erneut aufgerollt.

„Damit ist die Sache erledigt. Glücklicherweise – nach sechs Jahren“, sagt Richterin Susanne Hemmerich nach dem Urteil vergangene Woche. Doch nun geht es wohl weiter. Über die Revision muss erneut das Bayerische Oberste Landesgericht entscheiden.

© SZ/dpa/hij - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Boateng-Prozess
:Warum jetzt auch der Fall Kasia Lenhardt eine Rolle spielt

Fußballspieler Jérôme Boateng soll seine Ex-Partnerin geschlagen haben. Der vierte Prozess gegen ihn wird nun noch länger dauern als geplant – das hat auch mit einer anderen Ex-Freundin zu tun.

Von Elisa Britzelmeier

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: