Jérôme Boateng will auch seine zweite Verurteilung wegen Körperverletzung nicht hinnehmen. Einer seiner beiden Verteidiger, Peter Zuriel, legte am Dienstag Revision gegen das Urteil ein, wie das Landgericht München I am Mittwoch auf Anfrage von SZ und Deutscher Presse-Agentur sagte. Demnach hat die Staatsanwaltschaft am Mittwoch ebenfalls Revision eingelegt. Das Bayerische Oberste Landesgericht muss nun darüber entscheiden, ob es in dem Urteil gegen Boateng möglicherweise Rechtsfehler gegeben hat.
Das Landgericht München I hatte den Fußball-Weltmeister von 2014 am Mittwoch vergangener Woche auch in zweiter Instanz wegen Attacken auf seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibik-Urlaub 2018 schuldig gesprochen. Es verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 000 Euro - insgesamt 1,2 Millionen Euro. Damit wäre Boateng - anders als nach dem erstinstanzlichen Urteil - vorbestraft.
Ab mehr als 90 Tagessätze gelten Verurteilte als vorbestraft
Das Amtsgericht hatte im vergangenen Jahr zwar in der Summe eine höhere Geldstrafe verhängt, jedoch war die Zahl der Tagessätze nur halb so hoch - konkret: 60 Tagessätze zu je 30 000 Euro - insgesamt 1,8 Millionen Euro. Ab mehr als 90 Tagessätzen gelten Verurteilte als vorbestraft.

Boateng-Prozess:Szenen einer toxischen Beziehung
Jérôme Boateng muss 1,8 Millionen Euro zahlen, weil er seiner früheren Freundin einen Faustschlag versetzt hat. Bei dem Prozess in München schildern beide ihre schwierige Beziehung - widersprechen sich ansonsten aber grundlegend.
"Für uns ist der Sachverhalt mehr als nachgewiesen", hatte Richter Andreas Forstner in der Urteilsbegründung gesagt. Boatengs Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für den 34 Jahre alten Fußballprofi beantragt. Sie gingen davon aus, dass seine Ex-Freundin die Vorwürfe "im Kampf um die Kinder" erfunden und "instrumentalisiert" habe, und beklagten eine Vorverurteilung ihres Mandanten.
Im Laufe des Verfahrens stellten sie auch einen Befangenheitsantrag gegen Richter Forstner. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren und zusätzlich eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro gefordert.