Boateng-Prozess:Staatsanwaltschaft erwägt Berufung

Jérôme Boateng (rechts), Fußball-Weltmeister von 2019, mit seinem Anwalt Kai Walden im Gerichtssaal in München. (Foto: Peter Kneffel/dpa)

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren gegen Jérôme Boateng neben einer Geldauflage von 1,5 Millionen Euro eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert. Das Gericht verurteilte ihn aber nur zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe.

Nach der Verurteilung von Ex-Nationalspieler Jérôme Boateng zur Zahlung von 1,8 Millionen Euro Strafe wegen Körperverletzung an seiner früheren Freundin erwägt die Staatsanwaltschaft eine Berufung. "Wir prüfen derzeit, ob wir Rechtsmittel ergreifen", sagte Sprecherin Anne Leiding am Freitag.

Am Abend zuvor hatte das Amtsgericht München eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 000 Euro verhängt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass Boateng seiner damaligen Partnerin im Karibikurlaub 2018 ins Gesicht geschlagen hatte. Boateng wies die Vorwürfe vor Gericht zurück. 30 000 Euro sind zwar der höchstmögliche Tagessatz, Boateng ist damit aber nicht vorbestraft. Eine Vorstrafe gibt es erst ab 90 Tagessätzen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren eine Bewährungsstrafe von anderthalb Jahren gefordert - und eine Geldauflage von 1,5 Millionen Euro. Boatengs Verteidiger Kai Walden hatte einen Freispruch gefordert. Die Frage, ob auch sein Mandant erwäge, Rechtsmittel einzulegen, beantwortete er bis Freitagfrüh nicht.

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Von Jana Stegemann

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