Blutbad von Schwalmtal: Urteil:Nicht therapierbar

"Die mussten weg", sagte der Dreifachmörder von Schwalmtal über seine Opfer. Nun muss der 72-Jährige für den Rest seines Lebens in die Psychiatrie. Auch gegen seine Tochter wird ermittelt.

Für das Blutbad von Schwalmtal muss der dreifache Mörder sehr wahrscheinlich den Rest seines Lebens in einer Psychiatrie verbringen. Das Landgericht in Mönchengladbach verurteilte den 72-Jährigen wegen Mordes an zwei Rechtsanwälten und einem Gutachter zu 15 Jahren Haft und ordnete seine unbefristete Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Anstalt an.

"Er ist gefährlich und bleibt es weiterhin für alle, die jemals mit ihm zu tun haben sollten", sagte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers. Gutachter hatten den Angeklagten wegen seiner Wahn-Vorstellungen als nicht therapierbar eingestuft.

Der Rentner aus Unna hatte an ein Komplott gegen seine Familie geglaubt und für die vermeintliche Verschwörung nach Worten Beckers "unbarmherzig und ohne Reue" Rache genommen.

Hans P. hatte gestanden, die Männer im August 2009 in der Kleinstadt Schwalmtal nahe der holländischen Grenze erschossen zu haben.

"Für mich war das richtig. Die mussten weg und Feierabend", hatte der Rentner freimütig vor Gericht gesagt. "Die sind ja selber schuld gewesen."

Die Gutachter sollten nach einem jahrelangem Familienstreit den Wert des Hauses seiner Tochter ermitteln. Es sollte zwangsversteigert werden. Ein weiteres Opfer konnte von drei Kugeln getroffen aus dem Haus robben und überlebte.

Der Rentner habe geglaubt, seine Opfer seien alle korrupt und manipulierbar, sagte Beckers. Der Täter sei zwar wegen seiner paranoiden Erkrankung vermindert schuldfähig, habe aber gewusst, was er anrichte.

Ermittlungen gegen Tochter

Wenn er nicht hätte nachladen müssen, hätte der 72-Jährige sogar vier Morde begangen, sagte Beckers. "In Hinrichtungsabsicht" habe er sogar noch auf ein am Boden liegendes Opfer geschossen. Nach Ansicht des Staatsanwalts Stefan Lingens war das Blutbad "keine Amoktat, sondern geplanter Mord".

Kritisch sahen das Gericht und die Nebenkläger die Rolle der 44-jährigen Tochter des Mörders. Obwohl ein Psychiater ihr dringend geraten hatte, ihren Vater von den familiären Konflikten fernzuhalten, habe sie ihn vermutlich "in seinem Wahn bestärkt", sagte Beckers.

Staatsanwalt Lingens kündigte an, dass gegen die Tochter ermittelt werde und die Akten noch nicht geschlossen seien.

"Wir sind nicht unzufrieden mit dem Urteil", sagte Verteidiger Siegmund Benecken. So seien eine lebenslange Strafe und die Strafhaft im Gefängnis zugunsten der Psychiatrie vermieden worden. Ihr Mandant sei "unbeirrbar in seinem Wahn", dazu passe auch, dass er keine Reue zeige. In der Psychiatrie sei er besser aufgehoben als im Gefängnis.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: