Blutbad auf dem Campingplatz:"Regelrecht abgeschlachtet"

Der 34-Jährige, der auf einem Campingplatz seine Ex-Freundin und deren Eltern mit einem Samuraischwert erstach, muss lebenslang ins Gefängnis. Nur ein Baby überlebte das Blutbad.

Nur ein Baby überlebte das entsetzliche Blutbad: Für den Mord an drei Menschen auf einem Campingplatz im Münsterland ist ein 34-Jähriger zur Höchststrafe verurteilt worden. Das Landgericht Münster verhängte am Mittwoch eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dem Urteil zufolge hat der Autolackierer seine Ex-Freundin und deren Eltern mit einem Samuraischwert und zwei Dolchen regelrecht abgeschlachtet. Nur die zehn Monate alte Tochter überlebte.

Campingplatz-Mörder, ddp

Der 34-jährige Angeklagte nahm sein Urteil, unter einem Sweatshirt versteckt, ohne erkennbare Regung auf. Er war bei der Tat voll zurechnungsfähig.

(Foto: Foto: ddp)

Das Motiv der Tat blieb bis zuletzt unklar - der Mann war bei dem Blutbad voll zurechnungsfähig. Das Gericht stellte auch eine "besondere Schwere der Schuld" fest. Damit kann der 34-Jährige nach den regulären 15 Jahren hinter Gittern nicht einfach entlassen werden.

Der Vorsitzende Richter sprach bei der Urteilsverkündung von einer "Familientragödie". Mit Blick zum Angeklagten sagte er: "Eine ganze Familie wurde von Ihnen ausgelöscht."

Im August 2009 war der 34-Jährige dem Urteil zufolge mitten in der Nacht in die Campinghütte der Familie in Coesfeld eingedrungen. Er sei schwer bewaffnet und in Kampfmontur gewesen. "Die Opfer waren völlig arglos und wehrlos", heißt es im Urteil. "Die Hütte hatte nur eine einzige Tür. Sie war für die Familie eine Todesfalle."

Das Baby überlebte im Bett

Dann soll der Lackierer fast 90 Mal auf die Opfer eingestochen haben. "Er wollte sicher gehen, dass sie sterben." Einzig und allein die damals zehn Monate alte Tochter, die der Angeklagte mit der Ex-Freundin hatte, wurde später ohne jede Schramme auf einem Bett gefunden. Die Gräueltat war offensichtlich vor ihren Augen geschehen.

Der 34-Jährige nahm sein Urteil ohne erkennbare Regung auf. Der Kölner hatte die Tat im Gespräch mit einem Gerichtspsychiater zugegeben. Er gilt einem Gutachten zufolge als voll zurechnungsfähig. Er trinkt nicht, nahm angeblich nie Drogen und ist in seinem Bekanntenkreis auch nie gewalttätig aufgefallen.

"Verhöhnung der Opfer"

"Das Motiv ist letztlich im Dunkeln geblieben", sagte der Richter. Möglicherweise habe sich der Angeklagte um Unterhalt für Mutter und Kind drücken wollen. Denkbar sei auch, dass er das Sorgerecht allein für sich haben wollte. Vielleicht sei auch schierer Hass auf die beiden Frauen das Motiv gewesen. Dann wäre der Vater als Augenzeuge gestorben.

Der Lackierer hatte bei einem Psychiater behauptet, er habe in einer Art Notwehr-Situation gehandelt. Er sei beim nächtlichen Psychoterror gegen die Familie erwischt und mit dem Samuraischwert bedroht worden.

Der Richter bezeichnete diese Version als "Verhöhnung der Opfer", die durch objektive Spuren klar widerlegt sei.

Wenige Tage nach der Tat im Münsterland kam es auf einem Campingplatz in Cuxhaven zu einem weiteren Blutbad: Ein 30-Jähriger erstach dort seine Ex-Freundin und deren Freundin.

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