Bildstrecke:Prozessauftakt gegen Jacquelines Eltern

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Jacqueline-Prozess

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Gut sieben Monate nach dem qualvollen Hungertod der kleinen Jacqueline im nordwesthessischen Bromskirchen hat der Mordprozess gegen ihre Eltern begonnen. Diese verweigerten zu Prozessbeginn am Freitag die Aussage.

Im Bild: Die Angeklagte Judith H. und ihre Anwältin.

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Sie müssen sich wegen gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen und Kindesmisshandlung vor dem Landgericht Marburg verantworten.

Im Bild: Die Angeklagten mit ihrem Anwalt Werner Momberg (Mitte).

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Der Vorwurf der Anklage lautet "böswillige Vernachlässigung". Die Mutter hatte mit ihrem leblosen Kind eine Arztpraxis aufgesucht. Dort konnte nur noch der Tod festgestellt werden.

Im Bild: Der Angeklagte Guido H.

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Jacqueline sei kurz vor ihrem Tod nicht mehr fähig gewesen, ein Milchfläschchen zu halten, sagte die Staatsanwältin. Sie sei infolge des extremen Untergewichts ins Koma gefallen und an einer Hirnschwellung gestorben.

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Verwandte und Nachbarn hatten nichts von der Vernachlässigung des Kindes bemerkt. "Jacqueline wurde nicht vorgezeigt", sagte die Staatsanwältin. Die Angeklagten erklärten, sie wollten sich vorerst nicht zu den Vorwürfen äußern.

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Guido H. gab nur mit Tränen erstickter Stimme und gesenktem Kopf seine Personalien an. Judith H. hatte beim Erscheinen im Gerichtssaal ihren Kopf mit der Robe ihres Verteidigers verhüllt.

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Im Falle einer Verurteilung wegen Mordes droht den Eltern eine lebenslange Haftstrafe. Der Prozess wird am 8. November fortgesetzt. Das Gericht hat zunächst drei Sachverständige und zehn Zeugen benannt.

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