Bielefeld (dpa) - Drei Bielefelder Polizisten drohen dienst- und strafrechtliche Konsequenzen, nachdem sie bei der Schilderung eines Unfalls gelogen haben sollen. Ein von einem Anwohner gefilmtes Video zeigt, dass sie bei dem Einsatz Mitte August einen Roller überholten, ausbremsten und so einen Auffahrunfall verursachten - sie selbst hatten aber zu Protokoll gegeben, dass der Rollerfahrer auf ihr stehendes Fahrzeug aufgefahren war, wie ein Polizeisprecher am Freitag erklärte. Die drei Beamten werden bis auf weiteres im Innendienst eingesetzt, gegen sie laufen Disziplinarverfahren. Zuvor hatte die „Neue Westfälische“ darüber berichtet.
Die Polizisten hatten am 13. August einen Rollerfahrer mit auffälliger Fahrweise kontrollieren wollen, der den Angaben zufolge aber versuchte, davonzufahren. Die ursprüngliche Schilderung der Beamten: Sie hätten ihn überholt, wobei sie den Roller für kurze Zeit aus den Augen verloren hätten. „Als sie das Fahrzeug langsam seitlich abstellten, hörten sie nach kurzer Zeit einen Aufprall“, heißt es in der ersten Mitteilung von Mitte August. Das Video, das von der „Neuen Westfälischen“ veröffentlicht wurde, zeigt aber deutlich, wie der Polizeibus den Roller überholt, knapp vor ihm einschert und eine Vollbremsung hinlegt, woraufhin das Zweirad gegen den Wagen kracht.
„Die Polizei Bielefeld stellt fest, dass die bisherigen Angaben der eingesetzten Polizeibeamten von den Inhalten des Videos abweichen“, hieß es am Freitag. Der Fall sei zur rechtlichen Würdigung an die Staatsanwaltschaft übergeben worden. Im Raum steht etwa der Verdacht des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. Soweit sich eine bewusst falsche Darstellung bestätigen sollte, werde dies nicht akzeptiert, hieß es von der Polizei Bielefeld am Freitag.
Der Fahrer und sein Sozius blieben unverletzt. Gegen den 20-Jährigen wird weiter wegen Fahrens ohne gültiger Fahrerlaubnis und Fahrens unter Drogeneinfluss ermittelt. Die nun aufgetauchten neuen Erkenntnisse können aber Einfluss darauf haben, wer für den bei dem Unfall entstandenen Schaden aufkommen muss.
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