Süddeutsche Zeitung

Vergiftete Pausenbrote:26-jähriges Opfer stirbt

  • Über Jahre soll Klaus O. die Pausenbrote und Getränke seiner Kollegen vergiftet haben. Im März vergangenen Jahres wurde er deswegen wegen versuchten Mordes verurteilt.
  • Jetzt ist eines seiner Opfer gestorben. Eventuell muss deswegen der Prozess neu aufgerollt werden.
  • Bis heute ist das Motiv für seine Taten nicht geklärt.

Unbeteiligt und ausdruckslos soll Klaus O. während des Prozesses auf der Anklagebank gesessen haben. Auch mit dem psychologischen Gutachter hatte der damals 57-Jährige nicht sprechen wollen. O., das sah das Gericht als erwiesen an, hatte jahrelang die Pausenbrote seiner Kollegen vergiftet. Und wie so oft, ist das Nichtwissen für die Opfer und ihre Angehörigen nur schwer zu ertragen: Was bewegt einen Menschen zu so einer Tat? Auch der Vorsitzende Richter zeigte sich zum Prozessende ratlos, was das Motiv anging: "Wir wissen nichts." Er verhängte die höchstmögliche Strafe für versuchten Mord: Lebenslänglich, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließende Sicherungsverwahrung. "O. ist eine Gefahr für die Allgemeinheit", so der Richter.

Zehn Monate nach dem Urteil ist eines der Opfer nun gestorben. Der 26-Jährige hatte jahrelang im Wachkoma gelegen, seine Vergiftungserscheinungen seien "in den vergangenen 100 Jahren in der wissenschaftlichen Literatur nur dreimal aufgetaucht - weltweit", hielt der Richter im März noch fest. Ein Sprecher des Landgerichts Bielefeld bestätigte am Donnerstag den Tod des Opfers und einen Bericht der Neuen Westfälischen, die zuerst berichtet hatte.

Mithilfe von Videoaufnahmen hatte man damals die Taten des gelernten Schlossers entdeckt. Im ostwestfälischen Schloß Holte-Stukenbrock soll er von 2015 bis 2018 Pausenbrote und Getränke auf seiner Arbeitsstelle vergiftet haben. "Die Verbindungen, die O. zuletzt verwendet hat, sind giftiger als die Kampfstoffe des Ersten Weltkriegs," so der Richter. Unter den Substanzen sollen Blei-, Quecksilber und Cadmiumverbindungen in Pulverform gewesen sein. Der zweifache Familienvater soll in einem "primitiven Kellerlabor" in seinem Haus in Bielefeld die immer giftiger werdenden Substanzen zusammengemischt haben.

"Auffällig unauffällig"

Einem der heute schwer nierenkranken Kollegen war ein weißes Pulver auf einem Brot aufgefallen. Er wurde stutzig, machte Fotos und schaltete die Firmenleitung ein. Das Unternehmen ließ eine Videoüberwachung in dem Pausenraum installieren. Die Aufnahmen, die auch in dem Prozess als Beweis gezeigt und verwendet wurden, zeigten den Verurteilten dabei, wie er das Pulver in unbeobachteten Momenten auf Pausenbroten von Kollegen verteilte. Der Mann hatte 38 Jahre in dem Betrieb gearbeitet, der Firmensprecher sagte nach seiner Verhaftung, O. sei "auffällig unauffällig" gewesen.

Tatsächlich ist das Urteil gegen den heute 58-jährigen O. noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte hatte Revision am Bundesgerichtshof eingelegt. In einem nächsten Schritt muss das Landgericht jetzt prüfen, ob die Leiche des 26-Jährigen obduziert wird. Sollten die Rechtsmediziner dabei einen Zusammenhang zwischen dem verstreuten Gift und dem Tod des jungen Mannes feststellen, könnte das formaljuristische Folgen haben.

Würde der Bundesgerichtshof den Fall nach Bielefeld zurückverweisen, müsste das Landgericht den Prozess neu aufrollen. Dann könnte sich der Schuldspruch ändern. Verurteilt werden könnte O. dann nicht wegen versuchten, sondern wegen eines vollendeten Mordes. Eine härtere Strafe kann der Mann jedoch nicht mehr bekommen.

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