Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil:Nachbar muss lautere Schritte auf Parkett hinnehmen

Lesezeit: 1 min

BGH-Entscheidung zum Schallschutz in Wohnungen

Kann ein Eigentümer darauf bestehen, dass in der Wohnung über ihm aus Schallschutz-Gründen nur Teppich verlegt wird? Darüber hat der Bundesgerichtshof (BGH) an diesem Freitag entschieden.

Geklagt hat ein Rentnerpaar aus Travemünde an der Ostsee. Es ist vor Gericht gezogen, weil die Nachbarn von oben den alten Teppichboden mit Parkett ersetzt hatten. Dadurch wurde es in der unteren Wohnung lauter.

Die Kläger verlangten den Austausch des Bodenbelags und bekamen vom Amtsgericht Lübeck Recht. Das Landgericht in Itzehoe - die nächsthöhere Instanz - hielt die Lärmbelastung allerdings für zumutbar. Eine Niederlage für die Rentner. Mit der Revision vor dem BGH wollten sie nun erreichen, dass das Amtsgerichtsurteil wieder gilt (Aktenzeichen beim BGH: V ZR 73/14).

Doch die Richter in Karlsruhe wiesen die Klage der Rentner ab. Die Lautstärke, die durch das Laufen auf dem Parkett entstünde, das sah das BGH genauso wie das Landgericht in Itzehoe - liege unterhalb der sogenannten Trittschallgrenze von 63 Dezibel und sei deshalb hinzunehmen. Zum Vergleich: Ein Schalldruck von 63 Dezibel entspricht etwa auch der Lautstärke von Gruppengesprächen, etwa in einer Firmenkantine.

Streit um den Teppich

Die Wohnungen befinden sich im sogenannten Maritim-Hochhaus in Travemünde. Bei der mündlichen Verhandlung vor dem BGH verwies der Anwalt der Kläger darauf, dass bei der Errichtung des Gebäudes in den siebziger Jahren mit dem hohen Standard geworben wurde, der in allen Wohnungen Teppichboden vorsah. "Die gehobene Ausstattung war verbindlich", sagte er und argumentierte auf den Vertrauensschutz seiner Mandanten.

Die Anwältin der Beklagten findet es hingegen "lebensfremd", dass ein Verschleißteil wie ein Teppich jahrzehntelang liegen bleiben sollte. Zudem gebe es in der 30-stöckigen Anlage mit Hotel und 320 Appartements schon 53 Wohnungen, die Fliesen, Parkett oder Laminat hätten.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2370102
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
Süddeutsche.de
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.