Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil zu illegalen Autorennen:Jeder Raser ist ein Gefährder

Wer mit seinem Auto einen Menschen tötet, ist kein Mörder, sagt der Bundesgerichtshof. Auch wenn man erst einmal zusammenzuckt: Die Entscheidung ist richtig. Es gibt andere Möglichkeiten, den Rasern beizukommen.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Wäre der Zorn ein guter Ratgeber, man würde ohne zu zögern einstimmen. Wer mit seinem Auto mit 150 Stundenkilometern durch die Innenstadt rast, wer Ampeln missachtet, Kreuzungen ignoriert, Fußgängerüberwege gar nicht mehr wahrnimmt, wer im Rausch der Geschwindigkeit so lange Menschen zu Tode erschreckt, bis er wirklich einen Menschen zu Tode gefahren hat - wer all dies tut, der ist ein Mörder, so schreit die kalte Wut. Denn der Rentner, die Studentin, der Familienvater, die bei solchen aberwitzigen Fahrten gestorben sind, das hätte man selbst sein können. Das Rasen rührt an unsere Existenz.

Aber ist das Mord? Der Bundesgerichtshof hat dies nun in zwei Fällen abgelehnt, und zwar zu Recht. Voraussetzung wäre ein Vorsatz - aber wer versucht, das zu Ende zu denken, stößt auf lauter logische Brüche. Gewiss, "Vorsatz" heißt nicht "Absicht", sondern, den Tod eines anderen "billigend" in Kauf zu nehmen. Aber tut das der Raser? Nimmt er den Unfall billigend in Kauf, bei dem er selbst ums Leben kommen könnte? Ist denkbar, dass er das Risiko für sich selbst ausblenden, die Gefahr für andere aber erkennen kann? Was, wenn einer durch die Stadt rast, und es passiert nichts: Wäre das dann versuchter Mord? An wem?

Nein, Raser sind keine Mörder; lebenslange Haft, die dann zwingend wäre, ist hier nicht die richtige Antwort. Allenfalls in Ausnahmefällen mag das anders sein. Der notorische Raser, der auf der Suche nach dem ultimativen Kick den öffentlichen Raum zu halsbrecherischen Fahrten nutzt, ist etwas anderes: Er ist ein Gefährder. Er kündigt die Minimalstandards des Zusammenlebens ausgerechnet dort auf, wo sie unabdingbar sind. Auf der Straße zur Arbeit, am Zebrastreifen vor der Schule, auf dem Radweg zur Uni - nirgendwo ist die strikte Einhaltung von Regeln so wichtig wie dort, wo verletzliche Menschen und hochmotorisierte Zweitonner auf engstem Raum aneinander vorbei kommen müssen. Tempolimits und Vorfahrtsregeln sind lebenserhaltende Maßnahmen in einem Hochrisikogebiet. Wer die Straße zur Spaßarena macht, der begeht einen zivilisatorischen Bruch.

Bewährungsstrafen wegen tödlicher Raserei sind grundfalsch

Deshalb ist es angesichts der Zunahme illegaler Autorennen dringend nötig, dass die Justiz harte Strafen verhängt. Bewährungsstrafen wegen tödlicher Raserei, wie sie bisher nicht selten verhängt wurden, sind grundfalsch, nicht nur, weil sie den Angehörigen der Opfer wie Hohn vorkommen müssen. Die jungen Männer - fast immer sind es junge Männer - wähnen sich hinter dem Aufprallschutz der Fahrerkabine in einer beinahe virtuellen Welt, in der Unfälle folgenlos sind. Natürlich nehmen sie die Gefahr wahr, das ist ja der Reiz. Aber irgendwie scheinen sie zu glauben, man könne einfach wieder den Startknopf drücken, wenn es schief geht. Ihnen muss deutlich gemacht werden, dass ihr Tun in der realen Welt stattfindet und auch für sie gravierende Folgen hat. Zum Beispiel einige Jahre in der Haftzelle. Die jüngste Gesetzesverschärfung, wonach die Höchststrafe für tödliche Raserei nun bei zehn Jahren liegt, ist das richtige Signal.

Noch wichtiger aber ist es, sich solcher Gefährder frühzeitig anzunehmen. Viele haben längst eine lange Liste von Geldbußen angesammelt - einer hat seine Raserei sogar gefilmt und ins Netz gestellt. Hier wäre entschiedenes Eingreifen wirklich wichtig. Denn wenn erst einmal ein Mensch tot ist, dann helfen auch zwanzig Jahre Gefängnis nichts mehr.

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Quelle:
SZ vom 02.03.2018
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