Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil:Nacktfotos vom Ex-Partner müssen gelöscht werden

Ein Fotograf wollte intime Bilder seiner früheren Geliebten nicht herausgeben und stritt sich mit ihr bis vor den BGH. Das Gericht fällte ein klares Urteil.

Das Ende einer Beziehung ist zumeist unschön. Wenn alles gut läuft, holt man noch schnell die Sachen ab, die noch in der Wohnung des Ex-Partners liegen: den Lieblingspulli etwa, oder die DVD mit der Schmonzette, die man sich in Zeiten akuter Geschmacksverirrung gemeinsam angeschaut hat.

Nacktfotos dagegen lassen sich nicht einfach abholen. Wer sie an den Partner verschickt hat, musste bislang darauf hoffen, dass dieser sie aus freien Stücken löscht.

Der Bundesgerichtshof hat nun jedoch entschieden, dass intime Fotos nach Ende einer Beziehung gelöscht werden müssen. Jede Person habe das Recht, selbst zu entscheiden, "wem Einblick in das eigene Geschlechtsleben gewährt wird", begründeten die Richter ihre Entscheidung. Das gelte auch, wenn der Partner einst mit den Aufnahmen einverstanden war.

Im konkreten Fall ging es um einen Berufsfotografen. Er hatte von seiner verheirateten Geliebten intime Fotos und Videos "vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr" gemacht. Zwar sei die Frau damals einverstanden gewesen. Dennoch muss der Mann die Fotos laut dem Urteil nun löschen.

Vielleicht gibt es für ihn doch noch einen Trost: Der Fotograf soll seine Geliebte auch mal bekleidet fotografiert haben. Diese Fotos darf er behalten. Sie seien weniger geeignet, das Ansehen der Frau "gegenüber anderen zu beeinträchtigen", sagten die Richter.

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