Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil:Lieber Kontoinhaber

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Der Bundesgerichtshof hat geurteilt: Frauen müssen in Sparkassen-Formularen nicht extra angesprochen werden. Was sagt die 80-jährige Klägerin dazu?

Von WOLFGANG JANISCH, Helena Ott, Karlsruhe

Es bleibt bei Kontoinhabern und Darlehensnehmern, bei Sparern und Kunden - die weibliche Form ist für Bankformulare nicht vorgeschrieben, da hilft nicht einmal das Allgemeine Gleichstellungsgesetz. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Klage der kämpferischen Sparkassenkundin Marlies Krämer abgewiesen, die eine geschlechtergerechte Sprache in den Vordrucken des Geldinstituts durchsetzen wollte. Die 80-jährige Feministin aus dem Saarland hatte bereits in den Neunzigern ihre Unterschrift als Pass-"Inhaberin" durchgefochten, sie hatte erfolgreich Unterschriften für weibliche Wetter-Hochs gesammelt; einst waren weibliche Vornamen ausschließlich für Tiefs verwendet worden. Nun pochte sie darauf, als Frau in Sprache und Schrift des Sparkassenwesens erkennbar zu sein und nicht "totgeschwiegen" zu werden. Und zwar auch in Formularen und nicht nur im direkten Schriftverkehr, wo die weibliche Anrede praktiziert wird. Der BGH dagegen - ein Senat aus drei Männern und zwei Frauen - beteuerte, der Gebrauch der grammatisch männlichen Form bringe "keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist".

"Das generische Maskulinum wird gleichsam geschlechtsblind verwendet."

Der Gebrauch der männlichen Form sei ausreichend, und zwar deshalb, weil nach dem allgemeinen Sprachgebrauch davon auch Frauen umfasst seien - man nennt dies das "generische Maskulinum". Entscheidend dafür sei übrigens nicht die subjektive Sicht der Betroffenen, sondern eine objektive Perspektive. "Das generische Maskulinum wird gleichsam geschlechtsblind verwendet", sagte der Senatsvorsitzende Gregor Galke bei der Urteilsverkündung. Klägerin Marlies Krämer sagte der SZ direkt im Anschluss: "Ich bin um eine Hoffnung ärmer und eine Enttäuschung reicher." Sie sei aber nicht "verbissen, mir macht das weiterhin Spaß".

Nun ist nicht nur jener 80 Jahre alten Klägerin, sondern auch dem sechsten Zivilsenat des BGH nicht entgangen, dass seit Jahrzehnten ein feministischer Diskurs auch über diskriminierende Wirkungen eines maskulin geprägten Sprachgebrauchs geführt wird. Der Senat verkenne nicht, dass männliche Bezeichnungen "teilweise nicht mehr so selbstverständlich als verallgemeinernd empfunden werden, wie dies noch in der Vergangenheit der Fall gewesen sein mag". Dass also, anders ausgedrückt, das generische Maskulinum vielleicht nicht mehr ganz so "geschlechtsblind" aufgefasst wird, wie es vielleicht einst gemeint war. Das ist ein Wandel im Sprachgebrauch, wie er sich übrigens auch in den Bemühungen von Gesetzgebung und Verwaltung niederschlägt, die Gleichstellung von Frauen und Männern sprachlich zum Ausdruck zu bringen.

"Wenn Frauen in der Sprache nicht vorkommen, werden Realitäten geschaffen."

Doch obwohl der BGH diese Veränderungen ausdrücklich benennt, obwohl das Gleichstellungsgesetz sogar bereits eine "weniger günstige Behandlung" als relevanten Nachteil ausreichen lässt - es bleibt dabei: Der Gebrauch allein männlicher Bezeichnungen sei letztlich eher neutral, befand der BGH. Das Gericht leitet dies aus den immer noch verbreiteten Gesetzesformulierungen her, in denen das Maskulinum verwendet werde, wie etwa dem "Darlehensnehmer" im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Fazit des Senats: "Dieser Sprachgebrauch des Gesetzgebers ist zugleich prägend wie kennzeichnend für den allgemeinen Sprachgebrauch und das sich daraus ergebende Sprachverständnis."

Klägerin Marlies Krämer, die "eine Frau und drei Männer großgezogen" hat und über sich sagt "Ich liebe Männer!", will sich trotz dieser Niederlage nicht bremsen lassen. "Ich bin zwar nicht mehr gut zu Fuß, aber Stärke kommt nicht von physischer Kraft, sondern aus unbeugsamem Willen". Sie wolle nun mit ihrem Anwalt den nächsten Schritt planen, vor das Bundesverfassungsgericht. Seit Prozessbeginn habe sie in ihrem Wohnzimmer einen ganzen Stapel mit Post gesammelt, in dem Menschen ihre Zustimmung bekunden.

"Das hält mich am Laufen, bis das Ziel erreicht ist. Auch der Deutsche Juristinnenbund hatte übrigens schon anlässlich der BGH-Verhandlung im Februar darauf hingewiesen, dass Sprache ein Ausdruck althergebrachter Hierarchien sei. Wenn Frauen in der Sprache nicht vorkämen, würden Realitäten geschaffen oder zementiert, sagte die Präsidentin Maria Wersig. Bei der Bezeichnung "Bankdirektor" denke sicher niemand an eine Frau. Übrigens sei die Bezeichnung "Kontoinhaber" bereits seit 1958 auch in juristischer Hinsicht überholt, merkte sie an. Seither können Frauen ein Konto auf ihren eigenen Namen eröffnen.

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SZ vom 14.03.2018
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