Süddeutsche Zeitung

BGH-Urteil im Fall Oury Jalloh:Eine aberwitzige Begründung

Der angeklagte Polizist trägt die Verantwortung dafür, dass Oury Jalloh rechtswidrig in der Zelle eingesperrt blieb, in der er verbrannte. Trotzdem wurde er nicht härter bestraft als ein Autofahrer, der wegen einer Sekunde Unaufmerksamkeit einen Fußgänger überfahren hat. Das verstört das Rechtsgefühl.

Kommentar von Wolfgang Janisch

Man muss kein Anhänger der von Aktivisten bis heute erhobenen Mordthese sein, um das Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Oury Jalloh für falsch zu halten. Der angeklagte Polizist hat die Vorschriften zum Schutz Jallohs missachtet, er trägt die Verantwortung dafür, dass der Mann aus Sierra Leone rechtswidrig in der Zelle eingesperrt blieb. Trotzdem wird der Beamte nicht härter bestraft als ein Autofahrer, der wegen einer Sekunde Unaufmerksamkeit einen Fußgänger überfahren hat.

Hier geht es nicht nur um eine Irritation des Rechtsgefühls. Der BGH hatte den Paragrafen auf dem Tisch liegen, der eine härtere Sanktion möglich gemacht hätte. Freiheitsberaubung mit Todesfolge, Mindeststrafe drei Jahre.

Aberwitzig ist die Begründung, mit der das Gericht die Rechtsvorschrift weggewischt hat: Hätte der Polizist ordnungsgemäß die Entscheidung eines Richters eingeholt, hätte auch der den Gewahrsam angeordnet - Jalloh wäre also so oder so in seiner Zelle verbrannt. Eine verwegene Behauptung. Es wäre ebenso naheliegend anzunehmen, dass der Polizist - sobald ein Richter im Spiel ist - die Zelle korrekt überwacht hätte. Dann hätte Jalloh überlebt.

Polizisten tragen große Verantwortung; wenn sie verantwortungslos den Tod eines Menschen verschulden, dann muss das ernste Konsequenzen haben. Diese Botschaft in die Reviere der Republik zu senden, hat der BGH versäumt.

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Quelle:
SZ vom 05.09.2014
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