Das Mädchen ist fast fünf Jahre alt, seine Eltern sind getrennt, teilen sich aber das Sorgerecht. In den meisten Dingen sind sich Vater und Mutter einig. Doch beim Thema Schutzimpfungen gibt es Streit. Die Mutter ist Impfgegnerin. Sie hat Angst, ihre Tochter könnte gesundheitliche Schäden davontragen. Außerdem traut sie den Ärzten und der Pharmaindustrie nicht.
Auch der Vater sorgt sich um seine Tochter. Doch geht es ihm darum, dass seine Tochter erst gar nicht an ansteckenden Krankheiten erkrankt. Er möchte, dass das Mädchen alle offiziell empfohlenen Impfungen bekommt.
In diesem Fall aus Thüringen können sich die Eltern über den Impfschutz für ihre Tochter nicht einigen. Deshalb hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden. Er hält die üblichen Schutzimpfungen für medizinisch angebracht. Streiten sorgeberechtigte Eltern über dieses Thema, müssen Familiengerichte künftig dem Elternteil die Entscheidung darüber überlassen, "dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kinds besser gerecht wird", heißt es in dem Urteil.
Infektionskrankheiten:Wenn Eltern zu spät impfen lassen
In Deutschland werden Impfungen nicht nur zu selten, sondern häufig auch zu spät verabreicht. Die Nachlässigkeit kann Folgen haben.
Die obersten Zivilrichter mussten klären, ob Impfungen zu den alltäglichen Angelegenheiten gehören oder von erheblicher Bedeutung sind. In Alltagsfragen wie etwa der richtigen Ernährung oder der täglichen Zeit vor dem Fernseher kann der Elternteil allein entscheiden, bei dem das Kind lebt. Bei bedeutsamen Entscheidungen dagegen müssen sich die Eltern einig sein. Können sich die Eltern nicht verständigen, bestimmen die Gerichte, wessen Position im Sinne des Kindes ist.
Der Vater des Mädchens aus Thüringen war vor Gericht gezogen. Das Oberlandesgericht in Jena hatte den Vater berechtigt, über insgesamt neun Impfungen zu entscheiden. Dagegen hatte sich die Mutter juristisch gewehrt - und nun vor dem Bundesgerichtshof verloren. Schutzimpfungen seien für ein Kind von "erheblicher Bedeutung", heißt es in dem Urteil. Sie könne deshalb nicht allein darüber entscheiden, nur weil ihre Tochter bei ihr lebe.