BGH hebt Urteil auf:Neuer Prozess für Immobilienkönig Osmani

Burim Osmani soll sich Millionenkredite erschlichen und eine kleine Volksbank fast ruiniert haben. Wegen eines Formfehlers muss der Prozess gegen ihn neu aufgerollt werden.

Das Hamburger Landgericht hatte den Geschäftsmann Burim Osmani im Oktober 2008 wegen Betrugs und Beihilfe zur Untreue zu fünf Jahren und elf Monaten Haft verurteilt. Doch wegen eines Formfehlers muss der Prozess gegen den Immobilieninvestor nun neu aufgerollt werden.

Osmani während seines Prozesses vor dem Landgericht Hamburg im Oktober 2008. Nun ist klar, dass das Verfahren neu aufgerollt werden muss. (Foto: Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof habe das Urteil im Revisionsverfahren aufgehoben, sagte ein Sprecher des Hamburger Landgerichts und bestätigte damit einen Bericht der Bild-Zeitung.

Die Landesrichter hatten es seinerzeit als erwiesen angesehen, dass Osmani gemeinsam mit drei Mitangeklagten - darunter sein Bruder Bashkim - bei einer Volksbank im schleswig-holsteinischen Lauenburg über Strohmänner Kredite in Höhe von etlichen Millionen Euro erschlichen hatte.

Das Kreditinstitut hatte der Anklage zufolge seinerzeit keine ausreichenden Sicherheiten erhalten und sei durch das Geschäft an Osmani fast ruiniert worden. Den Schaden schätzte die Staatsanwaltschaft auf etwa 27 Millionen Euro.

Osmanis Verteidiger Gerhard Strate sah das allerdings anders und legte Rechtsmittel gegen das Urteil von 2008 ein. "Aus unserer Sicht war das Vermögen der Volksbank nie gefährdet", sagte Strate. Das geliehene Geld soll Osmani in Immobilienprojekte an der Hamburger Reeperbahn, in Hannover, Kroatien und Mazedonien investiert haben.

Dass der Fall neu aufgerollt werden muss, liegt an einem Formfehler des langwierigen und komplizierten Wirtschaftsprozesses: In den Protokollen fehle an einer Stelle der vorgeschriebene Vermerk darüber, dass die Richter das Lesen von einigen Beweisdokumenten im so genannten Selbstleseverfahren auch tatsächlich beendet hätten, sagte der Gerichtssprecher.

Der Bundesgerichtshof wollte sich zu der Entscheidung des fünften Strafsenats zunächst nicht äußern und verwies auf einzuhaltende Fristen.

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