Süddeutsche Zeitung

BGH-Entscheidung:Tödliche Lüge

Eine Lehrerin erfindet eine Vergewaltigung und bringt einen Kollegen hinter Gitter. Erst Jahre später rehabilitiert ihn der Bundesgerichtshof - nun muss die Frau ins Gefängnis. Von seiner Entschädigung hat das Opfer nichts mehr.

Von Annette Ramelsberger

Selten hat ein Fall so lange die deutschen Gerichte beschäftigt. Selten hat der Rechtsstaat so viele Jahre gebraucht, um wirklich Recht zu sprechen. Und selten musste sich der Bundesgerichtshof gleich dreimal mit dem selben Fall befassen: einer Vergewaltigung, beziehungsweise einer vorgetäuschten Vergewaltigung, wie man nun weiß. Am Ende war das Leben eines Mannes zerstört. Die Frau aber, die ihn fälschlich bezichtigt hatte, ist bis heute auf freiem Fuß. Trotz eines Urteils gegen sie. Bis zuletzt kämpfte sie gegen ihre Verurteilung.

Nun aber hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ihre Revision gegen dieses Urteil als unbegründet zurückgewiesen. In einem Beschluss vom Mittwoch erklärte der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Strafurteil gegen sie - fünf Jahre und sechs Monate - für rechtskräftig. Heidi K. wird nun bald die Ladung zum Haftantritt erhalten. Zum ersten Mal wird die mittlerweile 51 Jahre alte Frau die Folgen jener Lüge spüren, die sie 13 Jahre lang aufrechterhalten hat.

Hessen hat den Mann nicht mehr als Lehrer angestellt

Die Lehrerin Heidi K. arbeitete im Sommer 2001 in einer Gesamtschule im südhessischen Reichelsheim. Im August bezichtigte sie ihren Kollegen Horst Arnold, er habe sie in der großen Pause in einem unverschlossenen Lehrsaal vergewaltigt und bedroht. Der Mann wurde sofort festgenommen, er bestritt die Tat, wurde jedoch aufgrund der Zeugenaussage von Heidi K. verurteilt, obwohl es keine anderen Beweise gab - zu fünf Jahren Haft. Er musste die Strafe bis zum letzten Tag absitzen. Da er seine Schuld nicht anerkannte, bekam er auch keine Hafterleichterungen. Seine Revision gegen das Urteil verwarf der Bundesgerichtshof damals.

Der Mann verlor seine Stelle als Lehrer, sein Haus, nach seiner Entlassung lebte er von der Unterstützung seiner Mutter. Aussicht auf Wiedereinstellung in den Lehrerberuf hatte er nicht. In einem spektakulären, drei Jahre währenden Wiederaufnahmeverfahren erreichte sein Anwalt Hartmut Lierow aus Berlin am 5. Juli 2011 einen Freispruch. Es hatte sich herausgestellt, dass Heidi K. seit Jahren immer wieder erfundene Geschichten erzählte. Eine Vergewaltigung, wie sie es angegeben hatte, konnte schon rein anatomisch nicht stattgefunden haben. Arnold wurde "wegen erwiesener Unschuld" vom Landgericht Kassel freigesprochen. Seine Kollegin aber legte Revision gegen den Freispruch ein. Noch einmal musste Arnold sieben Monate auf seine vollständige Rehabilitierung warten. Schon damals wies der Bundesgerichtshof die Revision von Heidi K. zurück.

Horst Arnold aber hatte nicht lange etwas von seinem neuen Leben. Nur ein Jahr nach dem Freispruch brach er im Juni 2012 mit einem Herzinfarkt zusammen. Bis zu seinem Tod hatte ihn das Land Hessen nicht wieder in den Schuldienst aufgenommen. Und auch die Haftentschädigung traf erst ein, als er schon unter der Erde war.

25 Euro für jeden Tag der Haft

Die mittlerweile 51 Jahre alte Kollegin aber, die ihn falsch bezichtigt hatte, war noch lange im Dienst. Sie wurde erst am 13. September 2013 vom Landgericht Darmstadt verurteilt - zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft, wegen schwerer Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft. Das bedeutet: Sie hatte durch ihre Lüge den Staat erst dazu gebracht, Arnold zu inhaftieren. Ins Gefängnis musste sie deswegen aber noch nicht, das Gericht hatte keinen Haftbefehl erlassen. Heidi K. blieb auf freiem Fuß und ging in Revision. Sie wurde als Beamtin von ihren Dienstpflichten entbunden, bezog aber bis heute weiterhin ihr Beamtengehalt, wenn auch zuletzt nur in Höhe von 50 Prozent.

Die Familie von Horst Arnold zeigt sich nun erleichtert. Ihr Anwalt Lierow erklärte: "Ein glückliches Ende ist dies nicht. Es bleibt die bittere Erkenntnis, dass die Justiz quälend lang braucht, offenkundige eigene Irrtümer zu korrigieren. Immerhin hat sie es getan." Der Anwalt bemängelte, dass die deutsche Regelung zur Haftentschädigung eines Rechtsstaates unwürdig sei. Ein zu Unrecht Verurteilter bekommt pro Tag Haft gerade 25 Euro.

Arnold hinterließ eine Tochter und seine alte Mutter.

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SZ vom 24.10.2014/mane
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