JustizIst Betteln ein Menschenrecht?

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Hamburg ist nicht die einzige Stadt mit einem Bettelverbot in Bahnen und Bahnhöfen. Auch in Berlin – hier eine Bettlerin an der Station Alexanderplatz – gelten ähnliche Vorschriften.
Hamburg ist nicht die einzige Stadt mit einem Bettelverbot in Bahnen und Bahnhöfen. Auch in Berlin – hier eine Bettlerin an der Station Alexanderplatz – gelten ähnliche Vorschriften. (Foto: Jürgen Ritter/Imago)

Die Hamburger Bahnen ahnden Betteln mit einer Strafe von 40 Euro und setzen das seit Kurzem auch durch. Dagegen klagen nun zwei Obdachlose. Über die Tendenz, nicht die Armut zu bekämpfen, sondern die Armen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Der Mann ist 35 und sein halbes Leben lang obdachlos, er verfügt insofern über einen gewissen Erfahrungsschatz für das Überleben auf der Straße. Eine seiner Erwerbsquellen ist die Hamburger S-Bahn: einsteigen, höflich um eine Spende bitten, dann mit einem Becher vor dem Bauch durch den Gang gehen. Und Danke sagen. Hat immer ein wenig Geld in die Kasse gebracht, aber in letzter Zeit ist er bei seinem Nebenerwerb ziemlich ins Minus gerutscht. Beim ersten Mal haben ihn in der S1 Richtung Poppenbüttel drei Kontrolleure in Zivil angesprochen, fast schon bedauernd, dass sie „nun härter durchgreifen müssten“, das zweite Mal waren es sogar vier. Zwei Strafen wegen unerlaubten Bettelns wurden im aufgebrummt, dazu Fahren ohne Fahrschein, Inkassokosten und Mahngebühren – zusammen etwa 470 Euro. Viel Geld für jemanden, der auf der Straße lebt.

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