Berufungsverfahren:Pistorius muss um sein bisschen Freiheit bangen

Gerade ist Oscar Pistorius aus dem Gefängnis in den Hausarrest umgezogen. Droht ihm nun eine härtere Strafe?

Von Anna Fischhaber

Gerade hat er seine Zelle im "Kgosi Mampuru II" in Pretoria gegen die Luxusvilla seines Onkels im Stadtteil Waterkloof getauscht. Hausarrest statt Gefängnis. Wegen guter Führung wurde Oscar Pistorius nach nicht einmal einem Jahr entlassen - in Südafrika, wo täglich 49 Morde passieren und die Gefängnisse hoffnungslos überfüllt sind, ein übliches Vorgehen. Doch jetzt muss er wieder um sein bisschen Freiheit im Hausarrest bangen.

Abgeschlossen ist der Fall des sechsfachen Paralympics-Goldmedaillengewinners, der am Valentinstag 2013 durch die Badezimmertür seine Freundin Reeva Steenkamp erschoss, nämlich noch nicht. Von Dienstag an geht der Prozess vor einem Berufungsgericht in die zweite Runde - und der einst schnellste Mann ohne Beine wird wieder die Gerichtsberichterstattung dominieren. Pistorius droht eine Verurteilung wegen Mordes und damit eine deutlich höhere Haftstrafe.

Warum wird der Fall neu aufgerollt?

Am 21. Oktober 2014 wurde der einstige Spitzensportler zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Sie will in zweiter Instanz eine Verurteilung wegen Mordes erreichen und fordert eine höhere Strafe für den inzwischen 28-jährigen Pistorius. Die Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung sei "schockierend unangemessen", so der Chefankläger nach dem Prozess.

In Südafrika kann die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen, wenn sie zur Überzeugung gelangt, dass das Gericht einen Rechtsgrundsatz falsch ausgelegt hat. Die Richterin entscheidet selbst, ob sie eine Berufung gegen ihr eigenes Urteil zulässt - Thokozile Masipa hatte das bereits im Dezember 2014 getan. Nun muss das oberste Berufungsgericht Südafrikas in Bloemfontein entscheiden.

Was ist der Hauptstreitpunkt?

Pistorius hat Reeva Steenkamp getötet, so viel ist klar. Im Prozess gab er an, sie für einen Einbrecher gehalten zu haben. Er habe deshalb nach seiner Waffe gegriffen und vier Schüsse durch die geschlossene Badezimmertür abgefeuert. Die Richterin glaubte ihm, die Staatsanwaltschaft geht dagegen von einem kaltblütigen Mord aus - Steenkamp habe sich nach einem Streit im Badezimmer verbarrikadiert.

Anders als in Deutschland gibt es im südafrikanischen Recht nicht die Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag. Allerdings wird nach der Art des Vorsatzes unterschieden. Im Prozess gegen Pistorius war deshalb die zentrale Frage: Wollte der Athlet seine Freundin beziehungsweise einen mutmaßlichen Eindringling töten?

Dass vor Gericht Pistorius die volle Absicht nicht nachgewiesen werden konnte, überraschte kaum jemanden. Viele Rechtsexperten waren jedoch davon ausgegangen, dass Richterin Masipa einen Eventualvorsatz - einen dolus eventualis - sehen würde. Also dass Pistorius mehr als nur billigend in Kauf nahm, die Person in der Toilette zu töten, als er die Schüsse durch die Tür abgab.

Die Richterin entschied jedoch, dass bei Pistorius kein Eventualvorsatz vorlag - und der Sportler wurde wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Viele Juristen reagierten überrascht. "Wer in einen engen Korridor auf Hüft- oder Brusthöhe schießt und weiß, dass sich hinter der Tür ein Mensch befindet, dem ist bewusst, dass der Tod eines Menschen nicht nur möglich, sondern sogar wahrscheinlich ist", sagte etwa Heiko Braun zu SZ.de. Der Deutsche ist Rechtsanwalt in Johannesburg.

Wie läuft die Berufung ab?

Pistorius, der sich seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis noch nicht in der Öffentlichkeit gezeigt hat, wird am Dienstag nicht an dem Verfahren teilnehmen. Das zumindest sagte eine Sprecherin der Familie der Nachrichtenagentur AFP. Das oberste Berufungsgericht in Bloemfontein - vergleichbar etwa mit dem Bundesgerichtshof in Deutschland - muss nun prüfen, ob in dem Fall das Gesetz korrekt angewendet wurde. Der Tathergang wird deshalb wohl nicht erneut erörtert, auch Zeugen sollen nicht noch einmal vernommen werden.

Muss Pistorius zurück ins Gefängnis?

Fünf Richter müssen entscheiden, ob es bei der Strafe für Pistorius bleibt. Wenn das Gericht Rechtsfehler erkennt und zu dem Schluss kommt, dass hier doch ein dolus eventualis vorliegt, wäre eine Verurteilung wegen Mordes denkbar - und damit auch eine höhere Strafe für Pistorius. Das Urteil soll in ein paar Tagen in schriftlicher Form vorliegen.

Was droht Pistorius?

Theoretisch könnte der 28-Jährige auch frei gesprochen werden - Experte Braun hält das allerdings für nicht denkbar. Folgt das Gericht der Mord-Forderung der Anklage würden dem Sportler bis zu 15 Jahre Haft drohen. Dann müsste Pistorius auch zurück in seine Zelle in Kgosi Mampuru II. Möglicherweise sogar innerhalb von 48 Stunden, wie Anwalt Martin Hood der AFP erklärte.

Vorraussagen über das Urteil will derzeit aber kaum ein Experte treffen. "Es ist extrem schwierig, das Ergebnis vorherzusagen", sagte etwa Adrie Hechter, ein Strafrechtler aus Bloemfontein, der Nachrichtenagentur dpa.

(Mit Material der Agenturen)

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