- Ein Berufungsgericht in Mailand hat Silvio Berlusconi in der Rubygate-Affäre freigesprochen.
- Dem ehemaligen italienischen Ministerpräsidenten wurden Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch vorgeworfen.
- In erster Instanz war er deshalb zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Freispruch für Berlusconi
Silvio Berlusconi ist im Ruby-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht in Mailand erklärte den früheren Regierungschef am Freitag überraschend für unschuldig.
Wilde "Bunga-Bunga-Partys"
Dem 77-Jährigen war vorgeworfen worden, bei den angeblich wilden "Bunga-Bunga-Partys" in seiner Villa Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die heute 21 Jahre alte Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby. Mit ihr soll Berlusconi Sex gegen Geld gehabt haben, als sie 17 Jahre alt war. Der ehemalige Ministerpräsident beteuerte jedoch mehrmals seine Unschuld.
Weitere Berufung möglich
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, eine weitere Berufung vor dem Kassationsgericht ist möglich. In erster Instanz war der dreimalige Regierungschef im Juni vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Berufungsprozess eine Bestätigung des Urteils gefordert, die Verteidigung setzte sich mit ihrem Drängen auf einen Freispruch jedoch letztendlich durch.
Berlusconi während Urteilsverkündung im Seniorenzentrum
Der Medienzar war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, da er wie jeden Freitag seinen Sozialdienst in einem Seniorenzentrum bei Mailand ableistete. Dieser wurde ihm wegen Steuerbetrugs aufgebrummt. Im August vergangenen Jahres war Berlusconi im Mediaset-Prozess zu vier Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde wegen einer Amnestieregelung jedoch auf ein Jahr reduziert.