Berlin:Urteil gegen Gina-Lisa Lohfink rechtskräftig

Gina-Lisa Lohfink, Dschungelcamp, RTL

Das Urteil gegen sie ist rechtskräftig: Model Gina-Lisa Lohfink.

(Foto: dpa)
  • Gegen das Model Gina-Lisa Lohfink ist nun das Urteil wegen falscher Verdächtigung rechtskräftig.
  • Sie muss 80 Tagessätze à 250 Euro zahlen, insgesamt 20 000 Euro.
  • Weil sie zwei Männer wahrheitswidrig der Vergewaltigung beschuldigt hatte, hatte sie das Amtsgericht Berlin-Tiergarten bereits im August 2016 in erster Instanz dazu verurteilt.

Gina-Lisa Lohfink wird in nächster Zeit von der Staatsanwaltschaft Berlin eine Zahlungsaufforderung erhalten. Das Urteil gegen sie wegen falscher Verdächtigung ist nun rechtskräftig. Sie muss 80 Tagessätze à 250 Euro zahlen, insgesamt 20 000 Euro. Der entsprechende Beschluss des Amtsgerichts Tiergarten vom 16. Oktober 2017 ist seit dem 24. Oktober 2017 rechtskräftig, das Gericht gab dies allerdings erst jetzt bekannt.

Das Amtsgericht Tiergarten hatte Lohfink am 22. August 2016 in erster Instanz wegen falscher Verdächtigung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 250,- Euro verurteilt. Die zuständige Richterin sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte im Jahr 2012 zwei Männer bewusst wahrheitswidrig einer Vergewaltigung bezichtigt hatte.

Zuvor waren Videos im Netz von einer Nacht aufgetaucht, in der Lohfink mit zwei Männern Sex hatte. Das Video war mehreren Medien für Geld angeboten worden. Lohfink hatte darauf beharrt, dass es sich dabei um eine Vergewaltigung handelte und die Männer angezeigt. In dem Video war zu hören gewesen, wie sie mehrmals "Hör auf" sagte. Lohfink war deshalb zu einer Vorkämpferin in der "Nein heißt Nein" Debatte um eine Verschärfung des Sexualstrafrechts stilisiert worden.

Das Gerichtsverfahren kam zu einem anderen Ergebnis, die Richterin am Amtsgericht Tiergarten urteilte, dass die bei der Polizei angezeigte Vergewaltigung nicht stattgefunden habe. Vielmehr habe es sich bei dem zum Teil auf Handyvideos dokumentierten Geschehen um einvernehmlichen Sex gehandelt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Gegen diese Entscheidung war die Verteidigung von Lohfink in Revision gegangen. Im Februar dieses Jahres fand dann eine Revisionsverhandlung statt, in der der Schuldspruch des Amtsgerichts zwar bestätigt wurde, die Höhe der Tagessätze aber neu verhandelt werden musste, weil das Kammergericht für das angenommene Einkommen von Lohfink keine ausreichende Grundlage sah. Die Tagessätze werden nach Einkommen berechnet. Nach erneuten Ermittlungen zum Nettoeinkommen von Lohfink legte das Amtsgericht in dem jetzigen Beschluss nun die gleiche Summe fest.

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