Berlin (dpa/bb) - Ein Altenpfleger hat im Prozess um den Tod einer 83 Jahre alten Patientin den Vorwurf des Mordes zurückgewiesen. Er habe die Seniorin versorgt und danach vergessen, ihr Beatmungsgerät wieder einzuschalten, erklärte der damalige Mitarbeiter einer Berliner Pflegeeinrichtung vor dem Landgericht der Hauptstadt. Er habe einen Fehler gemacht, der zum Tod eines anderen Menschen geführt habe, so der 53-jährige Deutsche zu Prozessbeginn am Dienstag. Er habe nicht „bewusst und zielgerichtet getötet“.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem heimtückischen Mord aus. Ein Motiv habe indes bislang nicht ermittelt werden können. Der Altenpfleger habe am 17. November 2019 in einem Pflegeheim das Beatmungsgerät der in einer Intensivpflege betreuten, bettlägerigen Frau abgestellt, um sie zu töten, heißt es in der Anklage. Er habe die Arg- und Wehrlosigkeit der Patientin bewusst ausgenutzt.
Der 53-Jährige wurde im November 2020 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren habe er versucht, sich auf einen Gerätefehler herauszureden, so der Angeklagte weiter. „Das war der falsche Weg.“ Er habe an dem Abend nach der routinemäßigen Versorgung der Frau das Beatmungsgerät zunächst wieder angestellt. Weil er beim Einschalten bemerkt habe, dass die Seniorin „beim Atmen rasselte“, habe er die Maschine wieder abgestellt, um noch einmal Sekret abzusaugen. Danach müsse er vergessen haben, das Gerät wieder anzustellen.
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