Urteil in BerlinHohe Strafe für Neonazi Julian M.

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Mit einem Banner ziehen Teilnehmer einer rechten Demo durch Marzahn.
Mit einem Banner ziehen Teilnehmer einer rechten Demo durch Marzahn. (Foto: Paul Zinken/picture alliance/dpa)

Eine Führungsfigur der rechtsextremistischen Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ muss für mehr als drei Jahre in Haft. M. habe sich „ganz klar außerhalb der Verfassung bewegt“.

Von Constanze von Bullion

Nach einer Serie von Straftaten ist in Berlin ein führender Neonazi zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Berliner Landgericht sprach den 24-jährigen Julian M. am Mittwoch unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Nötigung schuldig. Der Sohn eines Bundespolizisten, der in Berlin eine Gruppierung junger Rechtsextremisten anführt, habe aus politischen Motiven gehandelt und sich „ganz klar außerhalb der Verfassung bewegt“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Julian M. hatte im Prozess alle Vorwürfe der Anklage eingeräumt. Demnach ist er Führungsfigur der rechtsextremistischen Gruppierung „Deutsche Jugend Voran“ in Berlin, die immer wieder Paraden am Christopher Street Day gestört oder politische Gegner attackiert hat. Ende August 2024 schickte M. seiner damaligen Partnerin eine Todesdrohung.

In drei weiteren Fällen attackierte M. gemeinsam mit Mitgliedern der Gruppierung binnen weniger Wochen politisch Andersdenkende und Passanten. Zusammen mit Mittätern zwischen 16 und 23 Jahren zwang er einen Mann unter Schlägen zur Herausgabe eines T-Shirts und schlug den Fahrgast einer Berliner S-Bahn wegen eines Antifa-Aufnähers. Die Straftaten seien „aus rechtsstaatsfeindlicher Gesinnung“ geschehen, so das Gericht. In einem Fall bedrohte M. einen 18-Jährigen mit einer ungeladenen Schreckschusspistole.

Seine politische Einstellung sei „relativ eindeutig“, sagte der Angeklagte vor der Urteilsverkündung. In Zukunft wolle er aber ein straffreies Leben führen und weniger Alkohol trinken. Was geschehen sei, bereue er. Die Staatsanwaltschaft hatte viereinhalb Jahre Haft und eine Fortdauer der Haft gefordert. Der Verteidiger beantragte eine mildere Strafe, stellte aber keinen konkreten Antrag. Nach Hausdurchsuchungen im Oktober wurde der Angeklagte festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft.

Anders als die Staatsanwaltschaft hat das Gericht einzelne Taten nicht als räuberische Erpressung oder versuchten schweren Raub gewertet. Die ausgesprochene Haftstrafe ist allerdings zu hoch, um auf Bewährung ausgesetzt zu werden. Den Haftbefehl gegen Julian M. hob die Kammer auf, weil keine Fluchtgefahr mehr bestehe. Damit kam der 24-Jährige zunächst frei - allerdings nur bis zur Rechtskraft des Urteils und bis zum Haftantritt.

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